Haftstrafen in Todesfällen Richter greifen hart gegen Raser durch

Karlsruhe/Köln/Saarlouis · Erst der Bundestag, jetzt die Gerichte. Raser müssen mit Gefängnis rechnen. Zwei Kölner und ein Saarländer bekommen das jetzt zu spüren.

 Raser müssen sich auf härtere Strafen einstellen. (Symbolbild)

Raser müssen sich auf härtere Strafen einstellen. (Symbolbild)

Foto: dpa/Federico Gambarini

Raser, die auf der Straße andere gefährden, müssen sich auf härtere Strafen einstellen. Während der Bundestag vor wenigen Tagen für künftige Fälle eine Verschärfung der Gesetze auf den Weg gebracht hat, greifen die Gerichte bereits jetzt härter durch. Das mussten gestern zwei junge Raser in Köln erfahren – und ein 23-jähriger Saarländer, der in Saarlouis wegen eines tödlichen Unfalls vor Gericht stand.

Die beiden Raser aus Köln kommen nach einem verbotenen Autorennen mit tödlichem Ausgang voraussichtlich doch ins Gefängnis. Die obersten Strafrichter am Bundesgerichtshof (BGH) hoben ein Urteil des Kölner Landgerichts teilweise auf, weil die Haftstrafen gegen die Männer zur Bewährung ausgesetzt waren. Insbesondere hätte das Kölner Gericht bedenken müssen, wie sich diese Bewährung auf das Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken müsse. Bei dem Rennen, das sich die damals 21 und 22 Jahre alten Männer im April 2015 spontan geliefert hatten, war eine 19 Jahre alte Radfahrerin tödlich verletzt worden, als eines der getunten Autos aus der Kurve flog. Das Landgericht hatte den Fahrer des Unfallwagens zu zwei, den zweiten zu eindreiviertel Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. (Az. 4 StR 415/16)

Nur wenige Stunden nach Bekanntwerden der neuen Vorgaben des Bundesgerichtshofs wurden diese bereits in einem Fall aus dem Saarland angewandt. Das Amtsgericht Saarlouis verurteilte einen 23 Jahre alten Autofahrer zu drei Jahren Gefängnis wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen und Gefährdung des Straßenverkehrs. Der junge Mann hatte nach Feststellung der Richter am 7. August 2016 zwischen Überherrn und Berus wegen überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle über seinen zum Rennauto umgebauten Opel Zafira verloren und war in eine dreiköpfige Gruppe von Fußgängern gerast. Dabei wurde ein 14 Jahre altes Mädchen getötete, ein 16-jähriger Junge schwer verletzt. Urteil der Richter in Saarlouis: Der Angeklagte habe an jenem Abend so schnell fahren wollen, wie es geht. Dies sei rücksichtslos und grob verkehrswidrig. Hier müsse der Staat nach dem BGH-Urteil „aus generalpräventiven Gründen“ mit einer Haftstrafe ohne Bewährung reagieren.

Bereits in der vergangenen Woche hatte der Bundestag beschlossen, dass Teilnehmer und Veranstalter illegaler Autorennen künftig mit deutlich härtere Strafen rechnen müssen. Sie sollen künftig mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden – und mit bis zu zehn Jahren, wenn jemand dabei schwer verletzt oder getötet wird. Bisher wird die Teilnahme an solchen Rennen mit 400 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot geahndet.

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