Richter bremsen Euro-Pakt

Karlsruhe/Saarbrücken. Die Gesetze zur Euro-Rettung können in Deutschland auf absehbare Zeit nicht in Kraft treten. Das Bundesverfassungsgericht wird wohl erst im Herbst über Eilanträge gegen den permanenten Rettungsschirm ESM und den europäischen Fiskalpakt befinden

Karlsruhe/Saarbrücken. Die Gesetze zur Euro-Rettung können in Deutschland auf absehbare Zeit nicht in Kraft treten. Das Bundesverfassungsgericht wird wohl erst im Herbst über Eilanträge gegen den permanenten Rettungsschirm ESM und den europäischen Fiskalpakt befinden. Üblicherweise entscheiden die Richter binnen drei Wochen über diese Anträge, mit denen ein Gesetz bis zu einem endgültigen Urteil im Hauptverfahren per einstweiliger Anordnung gestoppt werden kann. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle deutete gestern bei der mündlichen Verhandlung von Klagen gegen beide Gesetze in Karlsruhe an, dass das Gericht sich hier mehr Zeit lassen wolle. Denn ein Stopp der Gesetze im Eilverfahren aus formalen Gründen könne ein falsches Signal aussenden, sagte Voßkuhle.Als Zeitrahmen für eine "sehr sorgfältige summarische Prüfung" wurden nun drei Monate genannt. Ursprünglich sollten ESM und Fiskalpakt, die von Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit beschlossen wurden, am 1. Juli in Kraft treten. Bundespräsident Gauck hatte die Gesetze auf Bitten des Verfassungsgerichts nicht unterzeichnet, das erst die Klagen prüfen wollte. Die Kläger sehen durch ESM und Fiskalpakt unkalkulierbare Risiken auf Deutschland zukommen. Finanzminister Wolfgang Schäuble warnte gestern eindringlich davor, den ESM zu stoppen oder seine Einführung weiter zu verzögern. Dies könne die derzeitigen Krisensymptome deutlich verstärken.

Von Europa-Politikern kam massive Kritik am Gericht. Der Saarbrücker EU-Abgeordnete Jo Leinen (SPD) erklärte, man sei an einem Punkt in der Krise angelangt, "an dem Europa es sich nicht leisten kann, vom Bundesverfassungsgericht aus der Bahn geworfen zu werden". Durch das "wiederholte Gerede" von den Grenzen der europäischen Integration in früheren Urteilen habe sich Karlsruhe in eine prekäre Lage gebracht. , A 4: Meinung dpa/red Foto: dapd

Foto: Becker&bredel

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