Rentner scheitern mit Verfassungsklage gegen Nullrunde

Karlsruhe · Rentner müssen die 2005 ausgefallene Anhebung ihrer Altersbezüge und die gleichzeitige Erhöhung des Krankenkassenbeitrags hinnehmen: Die Verfassungsbeschwerden mehrerer Kläger vor dem obersten Gericht in Karlsruhe wurden abgewiesen.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte, dem Gesetzgeber stehe ein weiter Spielraum bei der Gestaltung der Sozialversicherungsbeiträge zu. Allerdings müssten die Entscheidungen von einem "gewichtigen öffentlichen Interesse getragen und verhältnismäßig" sein, heißt es in der gestern veröffentlichten Entscheidung. Die Maßnahmen von 2005 stufte das Gericht als "verfassungsrechtlich gerechtfertigt" ein (AZ: 1 BvR 79/09 u.a.).

Fünf Rentner hatten sich dagegen gewehrt, dass ihre Bezüge zum 1. Juli 2005 nicht stiegen, sie aber einen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent zur Krankenversicherung leisten mussten. Dieser Beitrag für Arbeitnehmer und Rentner wurde erhoben, um Arbeitgeber durch Senkung der Lohnnebenkosten zu entlasten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort