Reiche Steuersünder müssen ins Gefängnis

Karlsruhe. Wer mehr als eine Million Euro Steuern hinterzieht, muss in der Regel ins Gefängnis. Eine Bewährungsstrafe komme nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen infrage, entschied gestern der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Az: 1 StR 525/11)

Karlsruhe. Wer mehr als eine Million Euro Steuern hinterzieht, muss in der Regel ins Gefängnis. Eine Bewährungsstrafe komme nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen infrage, entschied gestern der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Az: 1 StR 525/11).Die Richter hoben das Urteil gegen einen ehemaligen Unternehmer aus Bayern auf, der wegen der Hinterziehung von insgesamt mehr als 1,1 Millionen Euro Steuern zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden war. Die Strafzumessung sei fehlerhaft, stellte der Bundesgerichtshof fest. Das Landgericht Augsburg hatte beispielsweise mildernd berücksichtigt, dass der Angeklagte einen Steuerberater hinzugezogen hatte. Dies halten die obersten Richter nicht für zulässig. Es könne kein Milderungsgrund sein, wenn man "sich von seinem Steuerberater über die Frage beraten lässt: Wie hinterziehe ich Steuern möglichst gut?", sagte der Vorsitzende Richter Armin Nack.

"Kein Kavaliersdelikt mehr"

Auch ein Geständnis müsse nicht unbedingt zur Strafmilderung führen - beispielsweise dann, wenn die Fahnder ohnehin alle Unterlagen in den Händen hätten. Gleiches gelte für die Nachzahlung der fälligen Steuern. "Damit wird nur das geleistet, was jeder sowieso leisten muss", sagte Nack.

Der Angeklagte war Mitgesellschafter einer GmbH und erhielt, als diese verkauft wurde, Aktien im Wert von 3,7 Millionen Euro. In seiner Einkommensteuer-Erklärung hatte er diese jedoch falsch deklariert, weshalb das Finanzamt ihm knapp 900 000 Euro Steuern zu wenig berechnete. Das Gehalt als Geschäftsführer, das er nach dem Verkauf der Firma bezog, ließ der Angeklagte als "Schenkungen" an seine Frau und seine Kinder auszahlen. Dadurch verkürzte er seine Steuern nochmals um 240 000 Euro.

Auch die Bundesanwaltschaft hatte die Revision der Staatsanwaltschaft Augsburg unterstützt. Bundesanwalt Wolfgang Kalf betonte in der Verhandlung: "Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt mehr." dpa/dapd/afp

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