Regierung muss Böhmermann-Akten offenlegen

Berlin · Im Streit über die "Schmähkritik" des ZDF-Entertainers Jan Böhmermann am türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan muss die Bundesregierung ihre interne juristische Bewertung offenlegen. Das entschied das Berlin-Brandenburger Oberverwaltungsgericht (OVG) in einem gestern veröffentlichten Beschluss. Der Berliner "Tagesspiegel" hatte zuvor einen entsprechenden Eilantrag gestellt. Mit dem unanfechtbaren Beschluss wurde eine Beschwerde des Auswärtigen Amtes gegen eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts abgewiesen. (AZ: OVG 6 S 29.16). Die Bundesregierung muss nach der OVG-Entscheidung offenlegen, weshalb sie Böhmermanns Erdogan-Satire für strafbar hielt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort