Prominente, die wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurden

Hoeneß ist der erste Prominente, der nach einem Urteil des BGH ins Visier der Steuerfahnder geraten ist. Erst seit der Entscheidung von 2012 gilt verbindlich, dass ab einer hinterzogenen Summe von einer Million Euro keine Haft auf Bewährung mehr möglich ist. Andere prominenten Steuersünder wurden vor dieser Verschärfung ertappt.

Boris Becker ist einer der Promi nenten, der bei einer früheren Festsetzung der Grenze von einer Million Euro ins Gefängnis gemusst hätte. Becker wurde 2002 in München zu zweiJahren Gefängnis auf Bewährung und insgesamt 500 000 Euro Geldbuße verurteilt, weil er 1,7 Millionen Euro an Steuern hinterzogen hatte. Peter Graf, der Vater der zweiten deutschen Tennis-Ikone Steffi Graf, musste hingegen ins Gefängnis. 1997 verurteilte das Landgericht Mannheim Graf zu drei Jahren und neun Monaten Haft, weil er dem Staat die Steuern auf Siegprämien seiner Tochter vorenthalten hatte. Graf, der zuvor schon in Untersuchungshaft gesessen hatte, kam 1998 wieder frei. Klaus Zumwinkel, langjähriger Chef der Deutschen Post, kam ähnlich wie Becker denkbar knapp am Gefängnis vorbei. Er musste 3,9 Millionen Euro an Steuern nachzahlen, dazu eine Geldstrafe von einer Million Euro. Zudem erhielt er zwei Jahre Haft auf Bewährung. Paul Schockemöhle, früher einer der besten Springreiter der Welt, steht für einen der ersten Steuerfälle mit großer Außenwirkung. Schockemöhle hatte in Liechtenstein Millionen gebunkert, 1997 deckte ein Informant dies auf. Schockemöhle musste deshalb knapp 11,6 Millionen Euro nachzahlen und bekam eine Haftstrafe von elf Monaten auf Bewährung.

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