Polizisten und Schwangere jetzt besser geschützt

Berlin · Der Bundesrat hat am Freitag eine Reihe von Gesetzen beschlossen. So können extremistische Gefährder künftig zum Tragen einer Fußfessel gezwungen werden. Das neue BKA-Gesetz erlaubt die Aufenthaltsüberwachung, wenn es Hinweise auf einen möglichen Anschlag gibt. Die Länderkammer stimmte zudem einem Gesetz zur Aufenthaltsüberwachung verurteilter Extre-misten per Fussfessel zu.

Angriffe auf Polizisten oder Rettungskräfte werden in Zukunft härter bestraft: Schon auf Attacken etwa auf Streifen stehen nun bis zu fünf Jahre Haft. Außerdem werden das Gaffen an Unfallstellen und das Blockieren einer Rettungsgasse unter Strafe gestellt.

Beamte und Soldaten dürfen ihr Gesicht während ihres Dienstes nicht verhüllen. Bei der Beantragung von Ausweispapieren muss der Antragsteller zudem sein Gesicht zeigen, um einen Abgleich mit dem Foto zu ermöglichen.

Der Mutterschutz gilt jetzt auch für Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen. Zudem wird der Schutz bei behinderten Kindern oder bei Fehlgeburten ausgeweitet. Mütter von Kindern mit Behinderung erhalten künftig vier Wochen länger und damit insgesamt zwölf Wochen Mutterschutz.

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