Umwelt Polen verstößt mit Abholzung gegen EU-Recht

Luxemburg · Polen verstößt mit der umstrittenen Abholzung von Bäumen im geschützten Bialowieza-Urwald gegen das EU-Naturschutzrecht. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem gestern verkündeten Urteil. Die Ausbreitung des Borkenkäfers rechtfertige nicht den Bewirtschaftungsplan und die Abholzung in dem Urwald, hieß es zur Begründung.

Der Gerichtshof entsprach mit seinem Urteil (Az. C-414/16) einer Klage der EU-Kommission gegen die nationalkonservative Regierung in Warschau in vollem Umfang. Der Urwald steht in Teilen unter dem Naturschutz der EU-Habitat-2000-Richtlinie und ist wegen seltener Tierarten ein „Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung“. Nach Auffassung der EU-Kommission handelt es sich um einen der am besten erhaltenen Naturwälder Europas. Sollte sich Polen nicht an das Urteil halten, kann die EU-Kommission nach Auskunft des Gerichtshofs erneut klagen und finanzielle Sanktionen beantragen. In dem vorangegangen Eilverfahren hatte der EuGH mit Zwangsgeldern in Höhe von 100 000 Euro täglich gedroht, falls Polen das vorläufige Abholzungsverbot bis zur der nun ergangenen Entscheidung in der Hauptsache missachtet. Polen kündigte an, das Urteil zu befolgen.

Umweltschützer sowie Grüne und SPD reagierten erfreut auf den Richterspruch. „Mit dem Urteil wurde ein Angriff auf ein einzigartiges Naturdenkmal abgewehrt“, erklärte die Organisation WWF. Das sei ein „wichtiges Signal für den Naturschutz in Europa“.

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