Streit um Holocaust-Gesetz Polen fordert Landsleute zur Denunziation auf

Berlin · Der Streit um Polens Holocaust-Gesetz zieht weitere Kreise: Die Regierung hat im Ausland lebende Landsleute aufgefordert, vermeintlich antipolnische Äußerungen an offizielle Stellen zu melden. „Bitte dokumentieren Sie alle antipolnischen Äußerungen, Darstellungen und Meinungen, die uns schaden, und reagieren Sie darauf. Informieren Sie unsere Botschaften, Konsulate und Honorarkonsulate über jede Verleumdung, die den guten Ruf Polens beeinflusst“, heißt in einem dreiseitigen Schreiben von Senatsmarschall Stanislaw Karczewski. Der Brief wird demnach weltweit über die Botschaften und Konsulate verbreitet. Hintergrund ist das umstrittene Holocaust-Gesetz, das Präsident Andrzej Duda in der vergangenen Woche trotz aller Kritik unterzeichnet hatte. Das Gesetz droht denjenigen eine Strafe von bis zu drei Jahren an, „die öffentlich und wahrheitswidrig dem polnischen Volk oder Staat“ eine Mitschuld an Verbrechen zuweisen, die durch das NS-Regime begangen wurden.

Der Streit um Polens Holocaust-Gesetz zieht weitere Kreise: Die Regierung hat im Ausland lebende Landsleute aufgefordert, vermeintlich antipolnische Äußerungen an offizielle Stellen zu melden. „Bitte dokumentieren Sie alle antipolnischen Äußerungen, Darstellungen und Meinungen, die uns schaden, und reagieren Sie darauf. Informieren Sie unsere Botschaften, Konsulate und Honorarkonsulate über jede Verleumdung, die den guten Ruf Polens beeinflusst“, heißt in einem dreiseitigen Schreiben von Senatsmarschall Stanislaw Karczewski. Der Brief wird demnach weltweit über die Botschaften und Konsulate verbreitet. Hintergrund ist das umstrittene Holocaust-Gesetz, das Präsident Andrzej Duda in der vergangenen Woche trotz aller Kritik unterzeichnet hatte. Das Gesetz droht denjenigen eine Strafe von bis zu drei Jahren an, „die öffentlich und wahrheitswidrig dem polnischen Volk oder Staat“ eine Mitschuld an Verbrechen zuweisen, die durch das NS-Regime begangen wurden.

Der polnische Botschafter in Berlin, Andrzej Przylebski, teilte mit, bei dem Aufruf seines Landes handele es sich um „die üblichen Aufgaben einer diplomatischen bzw. konsularischen Vertretung“. Auf die Frage, ob auch Maßnahmen zur Strafverfolgung vorgesehen seien, hieß es, es gebe noch keine Ausführungsbestimmungen für das Gesetz.

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