Pflegende Angehörige sollen Arbeitszeit reduzieren können

Berlin. Berufstätige können nahe Angehörige künftig leichter zu Hause pflegen. Der Bundestag stimmte gestern dem Gesetz zur Familienpflegezeit zu. Vom 1. Januar 2012 an haben Beschäftigte so die Möglichkeit, ohne allzu hohe Gehaltsseinbußen für zwei Jahre ihre Arbeitszeit zu verringern. Einen Rechtsanspruch auf Pflegezeit gibt es allerdings nicht

Berlin. Berufstätige können nahe Angehörige künftig leichter zu Hause pflegen. Der Bundestag stimmte gestern dem Gesetz zur Familienpflegezeit zu. Vom 1. Januar 2012 an haben Beschäftigte so die Möglichkeit, ohne allzu hohe Gehaltsseinbußen für zwei Jahre ihre Arbeitszeit zu verringern. Einen Rechtsanspruch auf Pflegezeit gibt es allerdings nicht. Die Pflegezeit steht und fällt also mit der Zustimmung des Arbeitgebers, was insbesondere Grüne und SPD kritisierten. und Meinung dpa/afp

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