Widersprüche oft erfolgreich Pflegegrad-Einstufung offenbar oft fehlerhaft

Berlin/Saarbrücken · Über 100 000 Widersprüche gegen Pflegeinstufungen gab es 2017. Mehr als die Hälfte hatte Erfolg.

 1,6 Millionen Pflegegutachten wurden von Medizinischen Diensten im Jahr 2017 erstellt. (Symbolfoto)

1,6 Millionen Pflegegutachten wurden von Medizinischen Diensten im Jahr 2017 erstellt. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Oliver Berg

Es geht allein im Saarland für Zehntausende Familien um sehr viel Geld: Die erste Einschätzung des Medizinischen Dienstes über die Pflegebedürftigkeit Betroffener ist in vielen Fällen offenbar fehlerhaft. Widersprüche von Pflegebedürftigen gegen eine Pflegegrad-Einstufung waren im vergangenen Jahr bundesweit in jedem zweiten Fall erfolgreich. Bei 28,7 Prozent der über 100 000 Widersprüche empfahlen die Gutachter die Korrektur des Pflegegrads – was im Einzelfall rund 400 Euro Unterschied ausmachen kann. Weitere 23,9 Prozent erhielten demnach eine neue Pflegegrad-Empfehlung, weil sich der Hilfebedarf zwischenzeitlich verändert hatte, wie die „Welt am Sonntag“ gestern unter Berufung auf Zahlen des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes der Krankenkassen (MDS) berichtete.

Der MDS koordiniert die Arbeit der bundesweit 15 Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK), die für die Prüfung der Pflegebedürftigkeit bei gesetzlich Versicherten zuständig sind. 2017 führten die Gutachter der MDK rund 1,6 Millionen Pflegebegutachtungen nach dem neuen Begutachtungsverfahren durch. Im Saarland bearbeitete der Medizinische Dienst allein in den ersten neun Monaten des vergangenen Jahres 17 000 Fälle, davon 14 000 mit Hausbesuch, was einer Steigerung um 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr entsprach. Die Bearbeitungsdauer verdoppelte sich wegen der Antragsflut annähernd  auf 45 Tage.

Seit 1. Januar 2017 zählen bei der Einstufung der Pflegebedürftigkeit nicht nur körperliche Einschränkungen, sondern auch psychische Probleme und Demenz. Statt bisher drei Pflegestufen gibt es nun fünf Pflegegrade. Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Ingrid Fischbach (CDU), kritisierte, für viele Patienten und Pflegebedürftige seien die Entscheidungen der Kranken- und Pflegekassen über die Einstufung nicht transparent. Der Widerspruch dagegen ist kostenlos.

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