Rechthaberei Pfälzer darf Gemeinde nicht wegen drei Cent verklagen
Neustadt/Weinstraße · Weil er bei der Stadt Neustadt an der Weinstraße 0,03 Euro Zinsen eintreiben wollte, hat ein Mann das örtliche Verwaltungsgericht angerufen – allerdings vergeblich. Zwar gewährleiste das Grundgesetz einen möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt, entschied das Verwaltungsgericht jetzt.
Der Schutzsuchende dürfe das Gericht aber nicht für unnütze oder unlautere Zwecke in Anspruch nehmen. Im vorliegenden Fall sei es nur um das „Prinzip des Rechthabens“ gegangen. Der Pfälzer hatte in Zusammenhang mit einem früheren Verfahren gegen seine Stadt bei dieser im Dezember offenbar zu Recht Portoausgaben von 2,91 Euro geltend gemacht, die die Stadt – nach einer ersten fehlgeleiteten Überweisung – erst im April seinem Konto gutschreiben ließ. Der Mann bestätigte den Eingang des Geldes, monierte aber, dass noch Zinsen von 0,03 Euro ausstünden. Die Richter kamen zu dem Schluss, dem Antrag fehle das nötige Rechtsschutzinteresse.