Rechthaberei Pfälzer darf Gemeinde nicht wegen drei Cent verklagen

Neustadt/Weinstraße · Weil er bei der Stadt Neustadt an der Weinstraße 0,03 Euro Zinsen eintreiben wollte, hat ein Mann das örtliche Verwaltungsgericht angerufen – allerdings vergeblich. Zwar gewährleiste das Grundgesetz einen möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt, entschied das Verwaltungsgericht jetzt.

 Justizia (Symbolbild).

Justizia (Symbolbild).

Foto: picture alliance / dpa/Peter Steffen
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort