Gabriel vor Gericht erfolgreich „Pegida-Galgen“ darf nicht verkauft werden
Hamburg · Der Erbauer des sogenannten „Pegida-Galgens“ für Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihren früheren Vize Sigmar Gabriel (SPD) darf weiter keine Miniaturausgaben davon zum Verkauf anbieten. Das Landgericht Hamburg gab am Freitag einer Unterlassungsklage des früheren Außenministers statt.
28.09.2018
, 20:44 Uhr
Sie sah Gabriel in seinen allgemeinen Persönlichkeitsrechten verletzt und herabgewürdigt durch die Titulierung als „Volksverräter, die auf die NS-Zeit anspielt“, wie die Vorsitzende Richterin sagte. Der Erbauer des Galgens hatte bei einer Demonstration des fremdenfeindlichen Pegida-Bündnisses 2015 in Dresden mit dem Galgen gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung protestiert.