Überprüfung gefordert Patientenschützer wollen Klarheit bei Sterbehilfe

Berlin · Das Bundesverfassungsgericht muss nach Ansicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz dringend Klarheit schaffen, ob Behörden tatsächlich Sterbehilfe leisten und Sterbewilligen den Zugang zu tödlichen Mitteln ermöglichen müssen.

Stiftungsvorstand Eugen Brysch forderte die Bundesregierung auf, eine Entscheidung darüber in Karlsruhe zu suchen. Er sagte: „Es kann nicht sein, dass Verwaltungsbeamte über die Vergabe von Tötungsmitteln an Suizidwillige entscheiden.“

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