Überprüfung gefordert Patientenschützer wollen Klarheit bei Sterbehilfe
Berlin · Das Bundesverfassungsgericht muss nach Ansicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz dringend Klarheit schaffen, ob Behörden tatsächlich Sterbehilfe leisten und Sterbewilligen den Zugang zu tödlichen Mitteln ermöglichen müssen.
16.01.2018
, 21:15 Uhr
Stiftungsvorstand Eugen Brysch forderte die Bundesregierung auf, eine Entscheidung darüber in Karlsruhe zu suchen. Er sagte: „Es kann nicht sein, dass Verwaltungsbeamte über die Vergabe von Tötungsmitteln an Suizidwillige entscheiden.“