Papst wegen Verletzung der Anschnallpflicht angezeigt

Freiburg. Weil Papst Benedikt XVI. bei seiner Freiburg-Visite im Papamobil nicht angeschnallt war, ist er bei der Stadt angezeigt worden

Freiburg. Weil Papst Benedikt XVI. bei seiner Freiburg-Visite im Papamobil nicht angeschnallt war, ist er bei der Stadt angezeigt worden. Die Anwaltskanzlei Sundermann aus Unna bestätigte am Freitag, ihr Mandant biete nicht nur zwei eigene Zeugen auf, sondern verweise auch auf den Erzbischof von Freiburg, Robert Zollitsch, und Baden-Württembergs Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne). Diese könnten die Ordnungswidrigkeit sicher ebenfalls bezeugen. Der Mandant, selbst nicht Kirchenmitglied, denke an die Sicherheit Benedikts. Anschnallen wäre möglich, meinte der Anwalt. Das Papamobil verfüge über Sicherheitsgurte. Jetzt müsse geklärt werden, ob der Papst einfach deutscher Bürger oder ein Staatsoberhaupt sei, das diplomatische Immunität genieße.Eine Stadtsprecherin sagte, die Anzeige liege zur Bearbeitung in der Bußgeldstelle. Dort werde sie wie alle ähnlichen Fälle bearbeitet. "Vor der Verwaltung sind alle Menschen gleich." Die Behörde werde eine adäquate Antwort finden - dies werde aber mindestens eine Woche dauern. kna/dpa

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