Panne bei Hartz IV: Streit um Rückzahlung von 20 Euro pro Kind

Nürnberg/Berlin. Die Bundesagentur für Arbeit muss in vielen Fällen Kleinbeträge von Hartz-IV-Beziehern zurückfordern. Hintergrund ist die Erhöhung des Kindergeldes zum 1. Januar: Der entsprechende Betrag muss vom Sozialgeld abgezogen werden; dies hatte die Behörde jedoch bei zahlreichen Bescheiden versäumt, wie ein Sprecher der Agentur bestätigte

Nürnberg/Berlin. Die Bundesagentur für Arbeit muss in vielen Fällen Kleinbeträge von Hartz-IV-Beziehern zurückfordern. Hintergrund ist die Erhöhung des Kindergeldes zum 1. Januar: Der entsprechende Betrag muss vom Sozialgeld abgezogen werden; dies hatte die Behörde jedoch bei zahlreichen Bescheiden versäumt, wie ein Sprecher der Agentur bestätigte. Der mit den Rückforderungen verbundene Aufwand sei immens, räumte er ein. Die Familien erhielten nun einen Rückforderungsbescheid über 20 Euro pro Kind. SPD-Fraktionsvize Elke Ferner sprach von einer unsinnigen "Beschäftigungstherapie". Bei der Rückforderung sei "die Brühe teurer als die Brocken", so die Saarländerin. Der Sozialrechtsanwalt Hartmut Kilger riet, innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen Rückzahlungsbescheide einzulegen. dpa

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