Ostermann: Gutachter bescheinigt Saar-Fiskus korrektes Vorgehen

Saarbrücken. Die Entscheidungen des Saar-Fiskus zur Besteuerung der Firmen der Unternehmensgruppe des FDP-Politikers Hartmut Ostermann seien zwingend und einwandfrei nach geltendem Recht getroffen worden. Zu diesem Resultat kommt nach Informationen unserer Zeitung ein Wirtschaftsprüfer, den der "Ostermann-Untersuchungsausschuss" des Landtags als Gutachter eingeschaltet hat

Saarbrücken. Die Entscheidungen des Saar-Fiskus zur Besteuerung der Firmen der Unternehmensgruppe des FDP-Politikers Hartmut Ostermann seien zwingend und einwandfrei nach geltendem Recht getroffen worden. Zu diesem Resultat kommt nach Informationen unserer Zeitung ein Wirtschaftsprüfer, den der "Ostermann-Untersuchungsausschuss" des Landtags als Gutachter eingeschaltet hat. Wie es heißt, hat der Experte der Finanzverwaltung einen Persilschein im Fall Ostermann ausgestellt. mju

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