„Orientierung ist im Sinne des Verbrauchers“

Das Mindesthaltbarkeitsdatum bei Lebensmitteln soll fallen. Nach welchen Kriterien es derzeit festgelegt wird, darüber unterhielt sich SZ-Redakteur Thorsten Grim mit Eva Noll vom Landesamt für Verbraucherschutz.

Nach welchen Kriterien wird eigentlich festgelegt, was bis wann mindestens haltbar ist?

Noll: Das Mindesthaltbarkeitsdatum wird vom Lebensmittel-Hersteller festgelegt. Er hat die Erfahrungswerte, wie lange sein Produkt und die darin verarbeiteten Inhaltsstoffe mindestens haltbar sind. Er muss aber auch Eigenkontrollen und Lagerversuche machen - unter den von ihm angegebenen Bedingungen zur Aufbewahrung, also etwa der richtigen Temperatur oder den geeigneten Lichtverhältnissen.

Wo könnte auf das Mindesthaltbarkeitsdatum verzichtet werden?

Noll: In Paragraf sieben der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung sind bestimmte verpackte Lebensmittel schon jetzt von der Kennzeichnung ausgenommen. Beispielsweise Zucker in fester Form, Speisesalz oder Backwaren, die ihrer Art nach normalerweise innerhalb von 24 Stunden nach Herstellung verzehrt werden. Weitere Lebensmittel hinzuzufügen, ist meines Erachtens nicht angebracht, da es im Sinne des Verbrauchers ist, gerade auch bei langhaltbaren Lebensmitteln wie Reis oder Nudeln, eine Orientierung zu haben.

Wo macht das MHD nicht nur Sinn, sondern ist notwendig?

Noll: Wenn bestimmte Verhältnisse, etwa die richtige Lagertemperatur, gewährleistet sein müssen. Zudem bei relativ verderblichen Lebensmitteln wie Fleisch, Wurst, Milch oder auch Käse.

Gibt es für solche Produkte nicht das Verbrauchsdatum?

Noll: Das gibt es nur für verpackte hochsensible Lebensmittel. Etwa für Hackfleisch, frisches Geflügelfleisch, Räucherlachs oder frische Muscheln.

Welche Gefahren drohen für die Gesundheit, wenn man das MHD überzieht?

Noll: Die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums schließt nicht notwendigerweise eine Aussage hinsichtlich der gesundheitlichen Unbedenklichkeit oder der einwandfreien Beschaffenheit eines Lebensmittels ein. Sie bedeutet keine Garantie, sondern eine Information, wie schon eingangs erklärt. Dementsprechend ist das MHD nicht gleichzusetzen mit dem Verbrauchsdatum bei leicht verderblichen und mikrobiologisch kritischen Lebensmitteln. Ist das MHD überschritten, bedeutet das nicht automatisch, dass das Erzeugnis schlecht ist. Dem Handel obliegt allerdings beim sogenannten Inverkehrbringen solcher Lebensmittel eine besondere Sorgfaltspflicht.

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