Urteil Opa darf erbende Enkel nicht zu Besuch zwingen

Frankfurt · Familienangehörige dürfen nicht mit der Aussicht auf ein Erbe zu regelmäßigen Besuchen verpflichtet werden.

 (Symbolbild)

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Foto: dpa/Jens Büttner

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt ist es sittenwidrig, Erben „unzumutbar unter Druck“ zu setzen, erklärte eine Sprecherin gestern. In dem verhandelten Fall hatte der Erblasser in einem handschriftlichen Testament seine Ehefrau sowie einen Sohn aus erster Ehe zu jeweils 25 Prozent als Erben eingesetzt. Die restlichen 50 Prozent sollten die beiden Enkel, die Kinder eines anderen Sohnes, zu gleichen Teilen bekommen. Allerdings hieß es im Testament, dies gelte „nur dann, wenn sie mich regelmäßig d. h. mindestens sechsmal im Jahr besuchen“.

Andernfalls sollten die restlichen 50 Prozent zwischen der Frau und dem Sohn aus erster Ehe aufgeteilt werden. Die damals minderjährigen Enkel erfüllten die Besuchszahl nicht. Die Ehefrau des Erblassers sowie der Sohn beantragten daher die Erteilung eines Erbscheins. Die Enkel wehrten sich dagegen dann aber vor Gericht – mit Erfolg. 

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