Ohne Chef kein Unfallschutz bei Weihnachtsfeier

Kassel · Eine betriebliche Weihnachtsfeier sollte immer vom Chef veranlasst sein. Sonst gilt sie als Privatveranstaltung und die Arbeitnehmer sind durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht geschützt, urteilte das Bundessozialgericht.

Dass ein Vorgesetzter "viel Spaß" wünscht, heißt nicht automatisch, dass die Firmenleitung die Feier billigt. (AZ: B 2 U 7/13 R)

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