Ohne Chef kein Unfallschutz bei Weihnachtsfeier
Kassel · Eine betriebliche Weihnachtsfeier sollte immer vom Chef veranlasst sein. Sonst gilt sie als Privatveranstaltung und die Arbeitnehmer sind durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht geschützt, urteilte das Bundessozialgericht.
27.06.2014
, 00:00 Uhr
Dass ein Vorgesetzter "viel Spaß" wünscht, heißt nicht automatisch, dass die Firmenleitung die Feier billigt. (AZ: B 2 U 7/13 R)