Oberstleutnant nicht schuldig Freispruch in Verfahren um Geheimnisverrat

Köln · Ein Oberstleutnant des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) ist vom Kölner Amtsgericht vom Vorwurf des Geheimnisverrats freigesprochen worden. Er habe sich keiner Verletzung von Dienstgeheimnissen schuldig gemacht, entschied das Gericht gestern.

Der Offizier des Bundeswehr-Nachrichtendienstes war beschuldigt worden, 2017 Informationen über eine Razzia bei der Eliteeinheit KSK vorab weitergegeben zu haben. Die Durchsuchungen standen im Zusammenhang mit Ermittlungen im Fall des rechtsextremen Soldaten Franco A. und sollten mögliche Verbindungen zu Kommandosoldaten aufklären.

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