Noch mehr Kohle für die Atomkonzerne

Berlin · Jahre nach dem Fukushima-Schock fällt der Bundesregierung der Hauruck-Atomausstieg von damals auf die Füße. Ein Karlsruher Urteil verpflichtet zu einer Entschädigung der Konzerne.

Wenn Ende nächster Woche der Bundestag den Milliarden-Deal mit den Atomkonzernen beschließen sollte, dürften etliche Abgeordnete mit erheblichen Bauchschmerzen abstimmen. Denn mit dem anstehenden Entsorgungspakt können sich Eon, RWE, EnBW und Vattenfall von der Haftung bei der Beseitigung ihrer nuklearen Altlasten freikaufen. Schon das passt nicht jedem.

Mit dem gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts aber müssen die Steuerzahler, die bereits die schwer vorhersehbaren Kostenrisiken für die Atommüll-Lagerung tragen sollen, wohl noch etwas drauf zahlen. Die Energieriesen haben in Karlsruhe in Teilen das Recht auf Entschädigungen für den Ausstieg 2011 durchgesetzt. Demnach müssen zumindest Vattenfall und RWE für Reststrommengen entschädigt werden, die ihren Meilern beim ersten Ausstiegsbeschluss 2002 zunächst zugeteilt und dann wieder gestrichen wurden. Experten beziffern die Gesamtsumme auf bis zu 2,5 Milliarden Euro.

Die frühere rot-grüne Bundesregierung hatte 2002 den Atom-Ausstieg beschlossen und dazu mit den Kraftwerksbetreibern Restlaufzeiten festgelegt. Ende 2010 hob die dann schwarz-gelbe Regierung diesen Konsens auf und verlängerte die AKW-Laufzeiten um durchschnittlich zwölf Jahre. Nur rund sieben Monate später machte dieselbe Regierung nach der Katastrophe von Fukushima die Verlängerungen rückgängig, verfügte die Abschaltung mehrerer Meiler und legte Abschaltdaten für die anderen fest.

Den Ausstieg aus dem Ausstieg durfte der Gesetzgeber laut Urteil entschädigungslos zurücknehmen: Er habe dem Leben der Bevölkerung und dem Schutz der Umwelt Rechnung getragen und damit eine "Risikominderung von ganz erheblichem Ausmaß erreicht". Den Verfassungsrichtern zufolge verletzte der beschleunigte Atomausstieg aber die "Eigentumsgarantie" noch nicht verbrauchter Stromerzeugungskontingente, die den Unternehmen 2002 zugebilligt worden waren. Daher müsse beim Atomgesetz bis Ende Juni 2018 nachgebessert werden. Auch für Investitionen, die während der beschlossenen Laufzeitverlängerung getätigt wurden, werden laut Urteil unter Umständen Entschädigungen fällig. Vattenfall hat demnach Anspruch auf eine Entschädigung, die einer rund viereinhalbjährigen Laufzeit des AKW Krümmel entspricht. Für RWE sehen die Richter Anspruch auf eine Entschädigung für eine Laufzeit des Meilers Mülheim-Kärlich von etwa vier Jahren.

Auf welche Weise die Unternehmen profitieren, muss sich noch zeigen. Sie waren vor das Verfassungsgericht gezogen, um später Maximalforderungen von bis zu 19 Milliarden Euro einklagen zu können. So weit geht das Urteil nicht. Laut Gericht kann der Ausgleich "in eine finanzielle Leistung münden", aber auch "in Übergangsregelungen oder anderen Alternativen bestehen". Das könnten auch Laufzeitverlängerungen für einzelne Kraftwerke sein. Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth sagte, die Regelungen müssten nun im Ministerium erarbeitet werden. "Milliardenforderungen sind definitiv vom Tisch", zeigte sich Flasbarth aber überzeugt.

Zumindest in dieser Angelegenheit. Denn weitere Klagen der AKW-Betreiber sind noch anhängig. Koalition und Opposition pochen unisono darauf, dass die Konzerne im Gegenzug für den milliardenschweren Entsorgungspakt mit dem Staat auch sämtliche Klagen fallen lassen müssten. Danach sieht es - bisher zumindest - aber nicht aus. Die Energieriesen ächzen angesichts des abgestürzten Börsenstrompreises und des damit verbundenen Wertverlustes ihrer Kraftwerke unter gewaltigen Abschreibungen. Eon verbucht Rekordverluste; RWE steht unter dem Druck seiner vielen kommunalen und Kleinaktionäre, bald wieder eine Dividende auszuschütten. Vor diesem Hintergrund denken die Konzerne gar nicht daran, Forderungen fallen zu lassen.

Bei dem Atom-Deal ist geplant, dass der Staat den Unternehmen die Verantwortung für die Atommüll-Endlagerung abnimmt. Dafür sollen die Stromkonzerne bis zum Jahr 2022 rund 23,55 Milliarden Euro bar in einen staatlichen Fonds überweisen, der die Zwischen- und Endlagerung des Strahlenmülls managen soll. Dafür sollen die Betreiber zumindest die Klagen zu Fragen der End- und Zwischenlager fallen lassen, wozu sie auch bereit sind. Bei diesen "entsorgungsspezifischen Klagen" geht es darum, dass der Bund Gorleben als Endlager gekippt hat, obwohl die Industrie schon Milliarden in die Erkundung des Salzstocks im Wendland gesteckt hat.

Der Linken-Politiker Hubertus Zdebel fordert, die kurz vor dem Abschluss stehenden Verhandlungen über den Endlager-Deal zu stoppen, solange unklar ist, wie viele neue Lasten durch das Urteil auf die Steuerzahler zukommen. Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter mahnte, die Entschädigungen müssten sich "auf das Notwendigste beschränken". Es dürften jetzt "nicht erneut Geschenke an die Atomindustrie verteilt werden".

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