Nichtraucher-Paragrafen als Preis für die Jamaika-Koalition

Saarbrücken. Als ein "Gesetz mit Augenmaß und Verstand" waren im Februar 2008 die Paragrafen vom damaligen Saar-Gesundheitsminister Josef Hecken (CDU) angekündigt, die Nichtraucher in Restaurants und Kneipen schützen sollten. Nur noch in eigens abgetrennten Nebenräumen und in inhabergeführten Klein-Gaststätten durfte gequalmt werden

Saarbrücken. Als ein "Gesetz mit Augenmaß und Verstand" waren im Februar 2008 die Paragrafen vom damaligen Saar-Gesundheitsminister Josef Hecken (CDU) angekündigt, die Nichtraucher in Restaurants und Kneipen schützen sollten. Nur noch in eigens abgetrennten Nebenräumen und in inhabergeführten Klein-Gaststätten durfte gequalmt werden. Doch die Juristen kippten die Gesetze um die Kippen. Schon im Juli 2008 kam das erste Veto der Bundesverfassungsrichter aus Karlsruhe, die Rauchverbote in anderen Bundesländern für verfassungswidrig erklärten. Im Saarland sollte, so Heckens Nachfolger Gerhard Vigener (CDU), nachjustiert werden. Dabei halfen die Saar-Verfassungsrichter mit ihrem Machtwort vom 1. Dezember 2008. Ab diesem Zeitpunkt galt eine weitere Ausnahme für Lokale mit weniger als 75 Quadratmetern Fläche. Auch "kalte oder einfach zubereitete warme Speisen" durften trotz Rauchs serviert werden. Der Dauerkrach um den blauen Qualm schlug damals in der Politik hohe Wellen. Den Grünen gingen die nachgebesserten Paragrafen nicht weit genug, die Liberalen positionierten sich auf der Seite der meuternden Gastronomen. Mit dem Jamaika-Koalitionsvertrag vom Herbst 2009 setzten sich die Grünen um Nichtraucher und Parteichef Hubert Ulrich durch. Sie machten das totale Rauchverbot in der Gastronomie zum Eintrittspreis für die Jamaika-Koalition. Im Februar 2010 stimmten CDU und FDP im Landtag deshalb zu. Das strengste Nichtraucherschutzgesetz der Nation sollte ursprünglich ab 1. Juli 2010 gelten. Eine Übergangsregelung bis Dezember 2011 war nur für die Kneipen vorgesehen, die zuvor in Raucherräume investiert hatten. Gestern zogen die Verfassungsrichter vorerst wieder die Notbremse: Bisherige Ausnahmen gelten weiter. mju

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