Neues Wahlrecht hilft mit Reststimmen kleinen Landeslisten
Saarbrücken. Das strittige neue Wahlrecht lässt Überhangmandate zwar weiter zu. Es unterscheidet sich vom bisherigen aber in einem wesentlichen Punkt: Bislang wurde zuerst ermittelt, wie viele Sitze einer Partei bundesweit aufgrund ihrer Zweitstimmen zustehen, jetzt wird zuerst berechnet, wie viele Mandate jedes Bundesland aufgrund der abgegebenen Zweitstimmen bekommt
Saarbrücken. Das strittige neue Wahlrecht lässt Überhangmandate zwar weiter zu. Es unterscheidet sich vom bisherigen aber in einem wesentlichen Punkt: Bislang wurde zuerst ermittelt, wie viele Sitze einer Partei bundesweit aufgrund ihrer Zweitstimmen zustehen, jetzt wird zuerst berechnet, wie viele Mandate jedes Bundesland aufgrund der abgegebenen Zweitstimmen bekommt. Erst diese werden auf die Parteilisten in dem Land nach ihrem Zweitstimmen-Anteil verteilt. Dabei verbleibt ein rechnerischer Rest Stimmen, die eine Partei mehr hat, als zur Erringung ihrer Sitzzahl nötig gewesen wäre. Diese "Reststimmen" werden für jede Partei bundesweit addiert und durch die Stimmenzahl geteilt, die im Schnitt für einen Sitz nötig ist. So erhält die Partei weitere Mandate. Sie gehen an die Landeslisten dieser Partei mit der höchsten Restimmenzahl. Diese Regelung, die auf FDP-Drängen zustande kam, nutzt dem Vernehmen nach kleinen Parteien in Ländern wie dem Saarland, die sonst nur schwer ein Mandat erringen könnten. ulb