Neues Recht: Lange Ehe, mehr Geld

Berlin. Die Bundesregierung will das Unterhaltsrecht für Geschiedene im Fall einer langjährigen Ehe entschärfen. Künftig soll bei einer Scheidung die Dauer einer Ehe stärker berücksichtigt und so ein sozialer Abstieg vor allem von Frauen verhindert werden. Das bestätigte gestern eine Sprecherin von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in Berlin

Berlin. Die Bundesregierung will das Unterhaltsrecht für Geschiedene im Fall einer langjährigen Ehe entschärfen. Künftig soll bei einer Scheidung die Dauer einer Ehe stärker berücksichtigt und so ein sozialer Abstieg vor allem von Frauen verhindert werden. Das bestätigte gestern eine Sprecherin von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in Berlin.Geschiedene Frauen können demnach damit rechnen, mehr und länger Unterhalt von ihrem Ex-Mann zu bekommen, wenn sie lange verheiratet waren. Mit dem geplanten Gesetzentwurf erfolge eine Nachjustierung der Reform des Unterhaltsrechts von 2008, sagte die Sprecherin. Die Rechtsexpertin der Unionsfraktion, Ute Granold (CDU), betonte: "Wir wollen, dass Ehefrauen, die vor langer Zeit geheiratet haben, im Fall einer Scheidung nicht ins Bodenlose fallen."

Mit der Neuregelung des Unterhaltsrechts vor fünf Jahren war die "nacheheliche Solidarität" auf ein Minimum beschränkt worden. Damit sollte die frühere Praxis nach dem Motto "einmal Chefarztgattin, immer Chefarztgattin" beendet werden, nach der ein Mann oft bis ans Lebensende zahlen musste. Seit der Reform sind Ehepartner nach einer Trennung grundsätzlich selbst für ihren Lebensunterhalt verantwortlich.

Durch die Neuregelung stehen aber vor allem die geschiedenen Ehefrauen deutlich schlechter da, die sich jahrelang um Kinder und Haushalt kümmerten. Gerichte räumen ihnen zumeist nur für einige Jahre einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ex-Mann ein. Viele Gerichte stellten allein darauf ab, ob sich für die Frauen ehebedingte Nachteile nachweisen lassen. Dies sei etwa der Fall, wenn eine Ehefrau nach Ausbildung und erfolgreichem Berufseinstieg die Karriere abbrach, weil sie Kinder bekam und zu Hause blieb.

Doch selbst beim Fehlen solcher Nachteile könne eine Befristung oder Begrenzung eines Unterhaltsanspruchs unzulässig sein, wenn dies mit Blick auf die gebotene nacheheliche Solidarität vor allem bei Ehen von langer Dauer "unbillig erscheine", heißt es nach Angaben der "Welt am Sonntag" in dem Gesetzentwurf. dpa Foto:imago

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort