Neues Jahr bringt Vorteile bei der Steuer

Berlin · Mehr Geld für Hartz-IV-Empfänger, ein wenig Entlastung bei der Steuer und ein Extra-Feiertag: Das neue Jahr beschert den Bundesbürgern viele Veränderungen. Manches wird allerdings auch für lange Gesichter sorgen.

Viele Bundesbürger werden 2017 etwas mehr Geld in der Tasche haben. Grund sind eine Reihe von Änderungen zum Jahreswechsel. So steigt der steuerliche Grundfreibetrag um 168 Euro auf 8820 Euro . Davon profitieren alle Steuerzahler, weil der Fiskus erst jenseits dieses Betrags Steuern vom Einkommen abzieht.

Der Kinderfreibetrag von insgesamt 7248 Euro wird dieses Jahr um 108 Euro erhöht. Für Eltern bleibt dieser Betrag pro Kind und Jahr ihres Einkommens steuerfrei. Parallel wird auch das Kindergeld um je zwei Euro pro Monat angehoben. Für die ersten beiden Kinder beträgt es jetzt je 192 Euro , für das dritte 198 Euro . Ab Kind Nummer vier gibt es monatlich jeweils 223 Euro .

Mit dem Jahreswechsel erhalten alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, höhere Leistungen. Der Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende steigt von 404 auf 409 Euro pro Monat. Die Grundsicherung für Sechs- bis 13-Jährige erhöht sich um 21 auf 291 Euro , Jugendliche bis 18 Jahren erhalten von jetzt an 311 Euro .

Deutschlands Rentner können für Mitte des Jahres mit einem Zuschlag von bis zu zwei Prozent rechnen. Die genaue Renten-Erhöhung steht erst im Frühjahr fest.

Mit Inkrafttreten der Pflegereform gelten nun statt der bisherigen drei Pflegestufen fünf Pflegegrade. Insbesondere Demenzpatienten sollen mehr Leistungen aus der Pflegekasse erhalten. Unterm Strich soll aber kein Pflegebedürftiger weniger Geld bekommen als bisher.

Manche andere Änderung schlägt sich dagegen negativ im Geldbeutel nieder. So wird sich die Energie-Rechnung der Verbraucher wegen der steigenden Ökostrom-Umlage erhöhen, zudem sinkt der Garantiezins für neue Lebensversicherungen. Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird um 0,2 Punkte auf 2,55 Prozent angehoben.

Eine gute Nachricht bleibt für Arbeitnehmer ohne finanzielle Auswirkungen: Aus Anlass des 500. Jahrestages wird der Reformationstag am 31. Oktober einmalig ein arbeitsfreier Feiertag sein. > , B 5: Berichte

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort