Neues Gesetz Koalition einigt sich auf Pass-Entzug für Terror-Kämpfer

Berlin · Das neue Gesetz wird allerdings nur bei Doppelstaatlern und nur bei zukünftigen Fällen anwendbar sein. Darüber hinaus sind noch viele Fragen offen.

Wer sich einer Terror-Miliz wie dem IS anschließt, muss künftig um seinen deutschen Pass bangen – allerdings nur, wenn er noch eine weitere Staatsangehörigkeit hat.

Wer sich einer Terror-Miliz wie dem IS anschließt, muss künftig um seinen deutschen Pass bangen – allerdings nur, wenn er noch eine weitere Staatsangehörigkeit hat.

Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com/dpa Picture-Alliance / Handout

In der Union ist man wegen des Umgangs mit deutschen IS-Terroristen immer noch sauer auf den Koalitionspartner SPD, namentlich auf den früheren Justizminister Heiko Maas und dessen Nachfolgerin Katarina Barley. Ohne das „jahrelange Zögern“ der beiden, hätten neue Reglungen „lange schon in Kraft sein können“, so CDU-Innenexperte Mathias Middelberg.

Schon 2016, erklärte gestern das Bundesinnenministerium, habe man einen Entwurf eingebracht, um jenen, die sich einer Terrormiliz wie dem sogenannten „Islamischen Staat“ anschließen und eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen, die deutsche zu entziehen. Doch seitdem habe das Vorhaben auf Eis gelegen. Nun soll die Umsetzung erfolgen, freilich viel zu spät, wie die Union kritisiert. Denn die Gesetzesänderung wird nicht die betreffen, die bisher in Syrien und anderswo für den IS gekämpft haben. „Dass dies nicht rückwirkend möglich ist, ist bedauerlich, aus rechtsstaatlichen Gründen aber hinzunehmen“, erläutert Middelberg.

Das Grundgesetz verbietet den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit. Dieser Passus ist auch eine Reaktion auf massenweise Ausbürgerungen durch die Nationalsozialisten. Zugriff hat der Staat daher nur bei Menschen, die zwei Staatsbürgerschaften haben. In dem Fall wiederum erlaubt es das Grundgesetz, den deutschen Pass dann einzuziehen, wenn die Person sich der Armee eines anderen Staates angeschlossen hat. Rein rechtlich fällt eine Terrormiliz wie der IS jedoch nicht darunter, zumal niemand den IS als Staat anerkennt. Diese Einschränkung soll nun mit dem Gesetzentwurf geändert werden.

Sowohl das Justiz- als auch das Innenressort bestätigten gestern eine Einigung bei der Neufassung des Paragrafen 28 im Staatsangehörigkeitsrecht. „Es ist geplant, einen Tatbestand einzuführen, nach dem deutsche Mehrstaatler, die an Kampfhandlungen für eine Terrormiliz teilgenommen haben, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren“, so eine Sprecherin von Innenminister Horst Seehofer (CSU). Voraussetzung ist laut Gesetzentwurf: Der- oder diejenige muss 18 Jahre alt sein. Die Regierung hofft auf ein Signal an künftige Dschihadisten, „dass über die Strafbarkeitsregelungen hinaus der Verlust der Staatsangehörigkeit droht, wenn man sich einer Terrormiliz anschließt“.

Viele Aspekte sind noch offen. Was ist zum Beispiel, wenn der andere Staat nach dem „Windhundprinzip“ dem Betroffenen schneller die Staatangehörigkeit entzieht? Wird der Kämpfer dann staatenlos? Müssen Gerichte über den Entzug entscheiden, wie verläuft die Prüfung, ob die Person tatsächlich an Kampfhandlungen teilgenommen hat? Und spielt es eine Rolle, in welcher Reihenfolge die Staatsbürgerschaft erworben wurde? Zu alldem gab es gestern keine Auskunft. Für die Opposition ist das Vorhaben deshalb völlig unausgegoren: „Die ganze Welt fragt uns, was mit den deutschen IS-Kämpfern in ausländischen Gefängnissen geschieht, und dieser Bundesregierung fällt nichts anderes ein, als ein Gesetz über ungelegte Eier zu formulieren“, ätzte FDP-Innenpolitiker Benjamin Strasser. Und die Grüne Irene Mihalic sagte: „Der deutsche Staat kann sich der Verantwortung für seine Staatsbürger nicht einfach entziehen, auch und gerade, wenn sie hochkriminell und gefährlich sind.“

Rund 1300 ausländische Kämpfer sollen die Kurden gefangen genommen haben. Das Bundesinnenministerium geht davon aus, dass eine „hohe zweistellige Zahl“ an Männern und Frauen aus Deutschland dabei ist. Insgesamt wissen deutsche Sicherheitsbehörden von rund 1050 Personen, die seit 2013 Deutschland verließen und sich dem IS anschlossen. 200 von ihnen sollen tot, etwa 350 nach Deutschland zurückgekehrt sein.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort