Neues Gesetz stärkt Arbeit der Ehrenamtler

Saarbrücken. Um das Ehrenamt zu stärken, sollen die Haftungsrisiken für hunderttausende Vereins- und Stiftungsvorstände deutlich begrenzt werden. Union und SPD haben sich auf eine Reform des Vereinsrechts verständigt, die in dieser Woche im Bundestag beschlossen werden soll. Das Gesetz geht auf eine Initiative des Bundesrats zurück, die vom Saarland eingebracht wurde

Saarbrücken. Um das Ehrenamt zu stärken, sollen die Haftungsrisiken für hunderttausende Vereins- und Stiftungsvorstände deutlich begrenzt werden. Union und SPD haben sich auf eine Reform des Vereinsrechts verständigt, die in dieser Woche im Bundestag beschlossen werden soll. Das Gesetz geht auf eine Initiative des Bundesrats zurück, die vom Saarland eingebracht wurde.

Nach dem Gesetz sollen ehrenamtliche Vorstände Schäden, die sie im Dienst für ihren Verein verursachen, grundsätzlich nicht mehr aus eigener Tasche bezahlen müssen. Nur wer vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt, soll noch zum Ersatz herangezogen werden können. Die Neuregelung gilt für alle Personen, die unentgeltlich oder für eine Vergütung von bis zu 500 Euro im Jahr im Vorstand eines Vereins oder einer Stiftung aktiv sind. Die beschränkte Haftung soll umfassend gelten: Ein Vorstandsmitglied muss weder dem Verein noch anderen Vereinsangehörigen einen fahrlässig verursachten Schaden ersetzen. Sofern eine Person außerhalb des Vereins geschädigt wird, muss die Vereinskasse für den Verursacher aus dem Vorstand einspringen. Ziel sei, dass sich "mehr Bürger ehrenamtlich engagieren", sagte ein Sprecher von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD, Foto: ddp) der SZ. Zu hohe Haftungsrisiken seien ein "Hinderungsgrund".

Die Gesetzesinitiative, die der Reform zugrunde liegt, wurde vor einem Jahr vom Saarland im Bundesrat eingebracht. Zur Begründung erklärte Ministerpräsident Peter Müller (Foto: bub): "Das ehrenamtliche Engagement tausender Männer und Frauen ist ein wesentliches Element unserer Zivilgesellschaft." Vorstandsmitglieder sollten nicht für das haften, "von dem sie nichts gewusst haben und für das sie nichts können". Bislang, so der rechtspolitische Sprecher der Union im Bundestag, Jürgen Gehb (CDU), droht Ehrenamtlichen bei Versehen oder Fehlern im schlimmsten Fall der Bankrott. red/dpa

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