Gesetz Bundestag billigt drittes Geschlecht im Geburtenregister

Berlin · Im Geburtenregister wird es künftig neben dem männlichen und weiblichen Geschlecht auch eine dritte Option geben. Der Bundestag beschloss in der Nacht zum Freitag ein Gesetz, das intersexuellen Menschen die Möglichkeit gibt, als Geschlecht „divers“ eintragen zu lassen.

Bislang gab es lediglich die Möglichkeit, dass Standesbeamte die Geburt ohne Geschlechtsangabe eintragen. Der Entwurf geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurück, das im Personenstandsrecht einen Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot feststellte.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) kritisierte das Gesetz: Intersexualität werde weitgehend auf körperliche Abweichungen eingeengt. Dabei werde das Geschlecht auch „von sozialen und psychischen Faktoren mitbestimmt“.

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