Neue Anreize für freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen

Berlin · Programm „StarthilfePlus“ soll Zahl der Ausreisen aus Deutschland deutlich erhöhen

 Wer freiwillig die Rückreise in sein Heimatland antritt, soll künftig finanziell belohnt werden. Foto: dpa

Wer freiwillig die Rückreise in sein Heimatland antritt, soll künftig finanziell belohnt werden. Foto: dpa

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(afp) Flüchtlinge, die sich frühzeitig zur Rückkehr in ihre Heimat entscheiden, sollen finanziell extra belohnt werden: Die Bundesregierung führt ab heute in Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) das neue Rückkehrförderprogramm StarthilfePlus ein, wie das Bundesinnenministerium gestern in Berlin mitteilte.

Das Programm sieht zwei Stufen vor: 1200 Euro bekommt, wer sich noch vor Abschluss des Asylverfahrens zur Rückkehr entscheidet und seinen Asylantrag zurückzieht. 800 Euro werden gezahlt, wenn sich der Flüchtling nach Erhalt eines negativen Asylbescheids noch innerhalb der Ausreisefrist zur Rückkehr entscheidet und keine Rechtsmittel einlegt. Der Betrag wird pro Flüchtling ab dem zwölften Lebensjahr gezahlt. Für die Finanzierung hat der Bund für das Jahr 2017 zusätzlich 40 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Für jene, die nicht unter diese Stufenregelung fallen - darunter 150 000 Geduldete - gilt eine Übergangsregelung.

Mit Hilfe des neuen Programms solle die Zahl der freiwilligen Ausreisen signifikant erhöht werden, erklärte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). "Für alle, die in Deutschland keine Bleibeperspektive haben, stellt die freiwillige Ausreise gegenüber einer Abschiebung den besseren Weg dar." Um einen Missbrauch zu vermeiden, sei die Zahl der Herkunftsländer, deren Staatsangehörige StarthilfePlus beantragen können, beschränkt worden. Staatsangehörige etwa vom Westbalkan seien von der Förderung ausgeschlossen, oder es gelte eine Übergangsregelung. Eine Förderung setze außerdem voraus, dass der Antragsteller mittellos ist. Das neue Programm ergänzt das seit längerem bestehende REAG/GARP-Programm, das im Wesentlichen eine Übernahme von Reisekosten vorsieht, aber auch eine Starthilfe für Staatsangehörige aus bestimmten Herkunftsländern.

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