„Nein heißt Nein“ und mehr Tempo 30

Der Bundesrat hat am Freitag eine Reihe von Gesetzen gebilligt, die der Bundestag vor der Sommerpause beschlossen hatte. Außerdem machte die Länderkammer den Weg für die Ratifizierung des Pariser Klimaabkommens frei.

 In Zukunft soll es mehr 30er-Zonen vor sozialen Einrichtungen geben. Foto: Stratenschulte/dpa

In Zukunft soll es mehr 30er-Zonen vor sozialen Einrichtungen geben. Foto: Stratenschulte/dpa

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Sexualstrafrecht: Dort gilt künftig das Prinzip "Nein heißt Nein". Eine sexuelle Handlung wird auch dann als Vergewaltigung gewertet, wenn sich das Opfer nicht aktiv wehrt. Es genügt, seine Ablehnung durch Worte oder Gesten zum Ausdruck zu bringen. Geschaffen wird auch der Straftatbestand "Sexuelle Belästigung", der sich gegen Grapscher richtet. Geahndet werden auch sexuelle Straftaten aus Gruppen. Hintergrund waren die Vorgänge an Silvester in Köln.

Prostitution: Das neue Gesetz verpflichtet die Betreiber eines Bordells, eine Erlaubnis für ihren Betrieb einzuholen. Prostituierte müssen sich alle zwei Jahre bei den Kommunen anmelden und jedes Jahr eine Gesundheitsberatung absolvieren. Als menschenunwürdig eingestufte Praktiken wie so genannte Flatrate-Parties sind künftig verboten. Für Freier sieht das Gesetz eine Kondompflicht vor. Freiern, die die Lage von Zwangsprostituierten ausnutzen, drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.

Klimaschutz: Einen Tag nach dem Bundestag billigte auch der Bundesrat das Gesetz zur Ratifizierung des Pariser Klimaschutzabkommens. Diese fordert eine Begrenzung der Erderwärmung auf möglichst 1,5 Grad im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter.

Einwanderungsgesetz: Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Thüringen und Schleswig-Holstein starteten einen neuen Vorstoß für ein Einwanderungsgesetz. Sie riefen die Bundesregierung auf, einen Entwurf vorzulegen. Ziel ist, den Zuzug von Fachkräften attraktiver zu gestalten. Saar-Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU ) sprach sich für ein "tragfähiges" Gesetz mit "klaren Bedingungen" aus. "Die Debatte greift zu kurz, wenn es nur um Einwanderung in den Arbeitsmarkt geht. Wir brauchen ein umfassendes und abgestimmtes Regelwerk, das die Säulen Arbeitsmarkt, humanitäre Verpflichtung und auch Integration verbindet und zueinander in Beziehung setzt", teilte sie mit.

Illegale Autorennen: Eine Gesetzesinitiative der Länder sieht vor, dass die Teilnahme an und die Veranstaltung von illegalen Autorennen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden kann. Wenn jemand dabei ums Leben kommt, drohen sogar bis zu zehn Jahren. Bislang drohen nur Bußgelder und ein kurzzeitiges Fahrverbot.

Straßenverkehrsordnung: Vor Kindergärten, Krankenhäusern und anderen sozialen Einrichtungen wird es künftig mehr Tempo-30-Zonen geben. Rettungsgassen müssen künftig bereits bei stockendem Verkehr gebildet werden. Künftig dürfen auf dem Gehweg radfahrende Kinder von einem Jugendlichen oder Erwachsenen auf dem Rad begleitet werden.

Verschleierung im Gerichtssaal: Der Bundesrat verlangt in einer Entschließung von der Bundesregierung, ein Verschleierungsverbot im Gerichtssaal zu prüfen. Rechtsstaatliche Gerichtsverfahren erforderten es, dass die Beteiligten sich vor Gericht zu erkennen geben und auch ihr Gesicht zeigen. Eine gesetzliche Regelung dazu ist aber verfassungsrechtlich umstritten.

Transplantationsregister: Daten zur Organspende sollen bundesweit zentral gespeichert werden. Das neue Gesetz soll für eine bessere und transparentere Verteilung der Spenderorgane sorgen.

Familienpflegezeit: Das seit Anfang 2015 geltende Gesetz zur Familienpflegezeit wird auf Bundesbeamte und Soldaten übertragen. Es ermöglicht Angehörigen, bei einer zehntägigen Auszeit wegen eines Pflegefalls eine Lohnfortzahlung in Anspruch zu nehmen. Wer Angehörige selbst länger pflegen will, kann eine Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch nehmen.

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