Urheberrecht Die Debatte um Internet-Filter in der EU geht weiter

Berlin ·  Die Meinungsschlacht um die umstrittene EU-Urheberrechtsreform ist vorerst entschieden. Doch die EU-Staaten müssen die Richtlinie noch in nationales Recht umsetzen. In Deutschland steht noch nicht genau fest, welche Regeln in Zukunft gelten sollen.

Die Fakten zum Stand der Dinge:

Werden mit der Richtlinie nun tatsächlich Uploadfilter zur Pflicht?

Sie werden nicht explizit erwähnt. Doch die meisten Experten gehen davon aus, dass sie kommen, weil die Masse der hochgeladenen Inhalte nicht manuell auf ihre Nutzungsrechte überprüft werden kann. Die CDU hat aber schon vor der Abstimmung im EU-Parlament angekündigt, die Richtlinie ohne Uploadfilter umsetzen zu wollen.

Wie soll das funktionieren?

Nach den Vorstellungen der CDU sollen geschützte Inhalte mit einem digitalen Fingerabdruck versehen werden. Damit könne jedes Werk zweifelsfrei identifiziert und dem Urheber zugeordnet werden.

Und dann wären Filter überflüssig?

Auch nach dem Konzept der CDU muss es ein technisches System geben, das einen Abgleich vornimmt, die Union nennt es aber nicht „Uploadfilter“. Der „Fingerabdruck“ der Inhalte soll bei den Plattform-Betreibern hinterlegt werden und sei Voraussetzung dafür, dass Urheber für ihre Werke von den Plattformen bezahlt werden können. Das Papier gibt aber bislang keine Auskunft darüber, was passieren soll, wenn Urheber sich weigern, eine Lizenz zu vergeben und sich nicht an dem „Fingerabdruck“-System beteiligen.

Sind Filter nicht schon im Einsatz?

Doch. So hat Microsoft das System „PhotoDNA“ entwickelt, mit dem etliche Provider sicherstellen, dass bekannte Fotos von missbrauchten Kindern nicht ins Netz geladen werden können. Der Google-Videodienst Youtube verwendet das System „Content ID“. Die Rechteinhaber können selbst entscheiden, ob sie den Upload zulassen. Facebook betreibt ein ähnliches System. Allerdings kommt es auch immer wieder zu falschen Zuordnungen. Und bislang eingesetzte Filter kommen an ihre Grenzen, wenn plötzlich neue Anforderungen umgesetzt werden müssen.

Sind von den Uploadfiltern vor allem die Internet-Riesen betroffen?

Auf sie zielen die Befürworter der Richtlinie. Kritiker wie der Rechtsexperte Martin Kretschmer befürchten allerdings, dass kleinere Plattformen viel härter getroffen werden als die Netzgiganten. Für die Marktriesen sei es viel einfacher, entsprechende Lizenzen zu erwerben. In der Richtlinie werden zwar Anbieter befreit, deren Dienste seit weniger als drei Jahren zur Verfügung stehen, weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsatz machen und weniger als fünf Millionen Nutzer haben. Es müssen allerdings alle drei Bedingungen erfüllt sein.

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