Nach der Hälfte ist schon Schluss

Saarbrücken. Mit einem einzigen Satz wird Landtagspräsident Hans Ley heute Vormittag einen Schlussstrich unter die vergangenen zweieinhalb Jahre im Parlament ziehen. Der CDU-Politiker wird feststellen, "dass die nach Artikel 69 der Verfassung für die Auflösung des Landtags notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht ist"

Das Landtagsgebäude an der Saarbrücker Franz-Josef-Röder-Straße. Foto: Becker&Bredel

Das Landtagsgebäude an der Saarbrücker Franz-Josef-Röder-Straße. Foto: Becker&Bredel

Saarbrücken. Mit einem einzigen Satz wird Landtagspräsident Hans Ley heute Vormittag einen Schlussstrich unter die vergangenen zweieinhalb Jahre im Parlament ziehen. Der CDU-Politiker wird feststellen, "dass die nach Artikel 69 der Verfassung für die Auflösung des Landtags notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht ist". Damit endet die Legislaturperiode des Landtags schon nach etwa zweieinhalb Jahren, also zur Hälfte. Der Antrag von CDU- und SPD-Fraktion zur Parlamentsauflösung ist der einzige Tagesordnungspunkt der heutigen Plenarsitzung. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit, die die Verfassung vorschreibt, ist bei der Abstimmung sicher, da auch die drei Grünen-Abgeordneten zustimmen werden. Die FDP will sich enthalten, die Linke voraussichtlich auch.Im Anschluss an die Landtagssitzung trifft sich der Ministerrat, um einen Neuwahltermin festzulegen. Höchstwahrscheinlich wird das der 25. März sein. Die Landesverfassung gibt eine Frist von 60 Tagen ab der Auflösung des Parlaments vor. Sonntag, der 25. März, ist Tag 59 - und damit der spätestmögliche Termin.

Seit Bestehen des Landtags, also seit 1947, ist es erst zwei Mal vorgekommen, dass sich das Parlament selbst aufgelöst hat: nach der Volksabstimmung über das Saar-Statut 1955, die das Kabinett von Ministerpräsident Johannes Hoffmann zum sofortigen Rücktritt veranlasste, und im Jahr 1994. Damals war der Zweck, die Landtagswahl auf den Tag der Bundestagswahl zu legen. Die Wahlperiode wurde dadurch nur um einige Wochen verkürzt. Im aktuellen Fall sind es hingegen fast zweieinhalb Jahre, die Hälfte der Legislaturperiode.

Am 18. August 1994 stimmten alle Fraktionen (SPD, CDU und FDP) der Auflösung zu. Die CDU war anfangs skeptisch, änderte ihre Position jedoch, als sie den Eindruck gewann, sie könne von der Zusammenlegung mit der Bundestagswahl profitieren. Eine Minderheit der CDU-Fraktion blieb beim Nein; vier Abgeordnete stimmten dagegen, eine enthielt sich. Der damalige Fraktionschef Peter Müller - obgleich ein Befürworter - gab in deren Namen zu Protokoll, die Auflösung des Landtags zum Zwecke der Zusammenlegung von Wahlterminen sei "verfassungsrechtlich nicht unproblematisch". Die Familien-Partei zog vor den Verfassungsgerichtshof, blitzte mit ihrer Klage aber ab.

Die saarländische Verfassung lässt offen, unter welchen Bedingungen sich der Landtag auflösen darf. Unter Staatsrechtlern ist daher umstritten, ob der Landtagsbeschluss von 1994 dem "Geist" der Verfassung entsprach. Die bundesweite Rechtsprechung lege fest, dass eine Parlamentsauflösung "lediglich als letztes Mittel zur Bewältigung krisenhafter Situationen angewandt werden" dürfe, heißt es im einzigen aktuellen juristischen Kommentar zur Saar-Verfassung. Eine solche Situation dürfte es 1994 aber schwerlich gegeben haben, schließlich saß die SPD-Alleinregierung fest im Sattel. Anders ist die Situation heute: Seit dem Scheitern der Jamaika-Koalition gibt es keine regierungsfähige Parlamentsmehrheit mehr.

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