Muslimische Mädchen müssen zum Schwimmunterricht

Straßburg/Berlin · Muslimische Schülerinnen müssen am gemeinsamen Schwimmunterricht teilnehmen - das hat der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg entschieden. Das Urteil liegt auf einer Linie mit einer höchstrichterlichen Entscheidung aus Deutschland, wo die Verfassungsbeschwerde einer Muslima 2016 nicht angenommen wurde.

In Straßburg scheiterte gestern ein türkischstämmiges Elternpaar aus Basel mit religiös begründeten Klagen gegen die Teilnahmepflicht für seine Töchter am Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen . Die Schweizer Behörden durften der Schulpflicht und Integration der Kinder Vorrang einräumen, entschieden die Richter. In dem vorliegenden Fall waren den Eltern Bußgelder auferlegt worden, weil sie sich geweigert hatten, ihre Töchter zum gemeinsamen Schwimmunterricht mit Jungen zu schicken. Die Richter sahen keinen Verstoß gegen die Religionsfreiheit . Die nationalen Gerichte Europas werden das Urteil künftig berücksichtigen müssen.

Der Deutsche Philologenverband sieht es als zusätzliche Richtschnur. "Wir begrüßen dieses Urteil sehr, weil es auch unserem Verständnis von Schule entspricht", sagte der Vorsitzende, Heinz-Peter Meidinger.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort