Missbrauchsopfer sollen länger Schadenersatz einklagen können

Berlin. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will die Verjährungsfristen für eine Entschädigung von Missbrauchsopfern auf 30 Jahre verlängern. Das kündigte sie nach der zweiten Sitzung des Runden Tisches gegen Kindesmissbrauch an. Für zivilrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld gilt bisher eine Verjährungsfrist von drei Jahren

Berlin. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will die Verjährungsfristen für eine Entschädigung von Missbrauchsopfern auf 30 Jahre verlängern. Das kündigte sie nach der zweiten Sitzung des Runden Tisches gegen Kindesmissbrauch an. Für zivilrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld gilt bisher eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Zudem plant Familienministerin Kristina Schröder (CDU) ein erweitertes Führungszeugnis für hauptamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit. dapd/afp

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