Ministerium plant härtere Strafen für unerlaubte Werbeanrufe

Berlin. Wer Bürger mit unerwünschten Werbeanrufen belästigt, soll nach dem Willen des Bundesjustizministeriums künftig deutlich höhere Strafen zahlen. Ein Eckpunktepapier des Ressorts empfiehlt eine Erhöhung der maximalen Geldbuße von 50 000 auf 300 000 Euro. Telefonische Werbung ist grundsätzlich erlaubt, wenn der Betroffene vorher seine Erlaubnis dafür gegeben hat

Berlin. Wer Bürger mit unerwünschten Werbeanrufen belästigt, soll nach dem Willen des Bundesjustizministeriums künftig deutlich höhere Strafen zahlen. Ein Eckpunktepapier des Ressorts empfiehlt eine Erhöhung der maximalen Geldbuße von 50 000 auf 300 000 Euro. Telefonische Werbung ist grundsätzlich erlaubt, wenn der Betroffene vorher seine Erlaubnis dafür gegeben hat. Ist das nicht der Fall, sind die Anrufe unzulässig.Künftig soll es auch verboten sein, die unerwünschten Anrufe von Maschinen tätigen zu lassen. Bisher sind sie nur untersagt, wenn ein Mensch am Telefon ist. Allerdings machen die automatisierten Anrufe "ein Drittel des Beschwerdeaufkommens" aus. Regeln will man zudem Telefonate, in denen ein Gewinnspielservice angeboten wird. Dabei wird versprochen, den Betroffenen gegen Gebühr bei zahlreichen Gewinnspielen anzumelden. Wer darauf eingeht, muss "monatliche Zahlungspflichten in Höhe vierstelliger Beträge" fürchten. Künftig sollen die Verträge nur noch gültig sein, wenn sie schriftlich abgeschlossen wurden. dapd

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