Fall für den Verfassungsschutz? Minister Maas für Überwachung von AfD-Politikern

Berlin/Saarbrücken · Ist die AfD wegen rechter Umtriebe ein Fall für den Verfassungsschutz? Immer mehr Politiker sehen das so, auch Justizminister Heiko Maas.

 Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD)

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD)

Foto: dpa/Gregor Fischer

Bundesjustizminister Heiko Maas hält eine Beobachtung von Politikern der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) für möglich und nötig. „Zumindest einige Gruppen der AfD scheinen es offenbar darauf abgesehen zu haben, zur neuen politischen Heimat auch für Neonazis zu werden“, sagte der SPD-Politiker dem „Spiegel“. Teile der AfD seien „längst auf dem Weg, ein Fall für den Verfassungsschutz zu werden“, betonte der Saarländer. Zugleich warnte Maas davor, in einer möglichen Beobachtung ein Allheilmittel zu sehen. „Grundsätzlich dürfen wir es uns aber nicht so einfach machen und glauben, allein mit einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz seien die Probleme gelöst“, sagte er. „Die Auseinandersetzung mit der AfD muss vor allem sachlich und politisch erfolgen.“

Auch Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) sowie der Vorsitzende des Geheimdienst-Kontrollgremiums des Bundestages, Armin Schuster (CDU), plädierten dafür, die AfD stärker in Augenschein zu nehmen. „Die rechtsextremen Flügel in bestimmten Ländern wie Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen werden immer prägender für die AfD“, sagte Schuster. Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz zeigte Verständnis dafür, dass eine Beobachtung der AfD von immer mehr Fachleuten gefordert werde. Die Entwicklung gehe „offensichtlich ins Extreme“. Der CSU-Innenpolitiker Stephan Mayer dagegen warnte davor, der AfD durch einen solchen Schritt einen „Märty­rerstatus“ zu geben.

Als Vorstufe zu einer möglichen Beobachtung erwägt der Inlandsgeheimdienst in Bund und Ländern, eine Materialsammlung über die Partei zu erstellen. Die Abstimmung dazu laufe, sagte gestern eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums. Es gehe darum, möglicherweise Sachverhalte zusammenzutragen, auf deren Grundlage über eine Beobachtung der AfD bundesweit entschieden werden könnte. „So eine Entscheidung muss gut vorbereitet sein.“ Die Verfassungsschutzchefs von Bund und Ländern stellten in einer gemeinsamen Mitteilung klar, bislang gebe es noch keine Grundlage für eine Beobachtung.

AfD-Politiker machen seit Jahren immer wieder Schlagzeilen mit rassistischen Äußerungen oder Verbindungen zu rechten Gruppen. Auf fast jeden Zwischenfall dieser Art folgte die Forderung, der Verfassungsschutz müsse die Partei unter Beobachtung stellen. Das BfV lehnte das bisher ab – mit der Begründung, es gebe keine ausreichenden Anhaltspunkte für ein rechtsextremistisches Bestreben der Partei insgesamt. Eine bundesweite Einflussnahme oder gar Steuerung der AfD durch Rechtsextremisten sei nicht erkennbar. Der Verfassungsschutz habe zu bewerten, ob eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung bestehe. Das sei nicht bei jeder radikalen oder grenzwertigen Äußerung der Fall.

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