Düsseldorfer Tabelle Mindestunterhalt für Kinder steigt um bis zu neun Euro

Düsseldorf · Unterhaltspflichtige müssen sich ab 2019 auf höhere Zahlungen für ihre minderjährigen Kinder einstellen. Die Bedarfssätze in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt steigen zum 1. Januar, gab das Oberlandesgericht Düsseldorf gestern bekannt.

Die seit 1962 vom Gericht herausgegebene Tabelle wird bundesweit zur Unterhaltsberechnung herangezogen.

Der Mindestunterhalt für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs steigt den Angaben zufolge bei einem Nettoeinkommen von bis zu 1500 Euro ab Januar von 348 Euro auf 354 Euro und für das Alter von sieben bis zwölf Jahren von 399 Euro auf 406 Euro. Bis zur Volljährigkeit bekommen Kinder dann 476 Euro statt bisher 467 Euro.

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