Mindestlohn ist auf der Zielgeraden

Berlin · Der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde ab 2015 steht nichts mehr entgegen. Am Wochenende einigten sich Unterhändler von Union und SPD auf weitere Ausnahmen, etwa für Erntehelfer.

Eine Woche im Zeichen der 8,50 Euro: Bis zur Abstimmung über den gesetzlichen Mindestlohn am Donnerstag im Bundestag feilt Schwarz-Rot an Kompromissen. Der Arbeitsausschuss des Parlaments befragt heute noch einmal Experten. Dabei geht es auch um Änderungen am Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD ), auf die sich die Spitzen der Koalition am Freitag verständigt hatten. Dabei geht es um Zeitungszusteller, Erntehelfer und Praktikanten. Morgen sollen die Fraktionen darüber diskutieren.

Die neuen Pläne sind umstritten. Der Bundesvorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, Frank Bsirske, kritisierte: "Mit der Vielzahl von Ausnahmen hat die Koalition den Mindestlohn brutal amputiert. CDU , CSU und SPD verweigern mindestens drei Millionen Menschen die 8,50 Euro." Zudem träfen die Ausnahmen ausgerechnet die Schwächsten am Arbeitsmarkt, sagte er der "Bild am Sonntag".

Der Vorstandschef der Bundesagentur für Arbeit , Frank-Jürgen Weise, sprach sich gegen weitere Ausnahmen beim Mindestlohn aus. "Wenn man zu viele Sonderregelungen zulässt, wird man Widersprüche produzieren, Ausweichverhalten fördern und am Ende Unzufriedenheit ernten", sagte er der "Frankfurter Rundschau".

Die neu ausgehandelten Kompromisse sehen laut "Passauer Neue Presse " für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft vor, die Grenze für die sozialabgabenfreie kurzfristige Beschäftigung von 50 auf 70 Tage anzuheben, um Obst- und Gemüsebetriebe bei Einführung des Mindestlohns zu entlasten. Diese Lösung müsse jedoch noch auf ihre Vereinbarkeit mit dem Europarecht hin überprüft worden. Außerdem solle die Anrechnung von Kost und Logis auf den Mindestlohn bei Saisonarbeitern ermöglicht werden. Für Praktika, die nach bisherigem Stand bis zu einer Dauer von sechs Wochen vom Mindestlohn ausgenommen werden sollen, sei eine Verlängerung der Ausnahmefrist auf bis zu drei Monate geplant. Für Zeitungsausträger ist eine Ausnahmeregelung vorgesehen.

Ein Sprecher des Arbeitsministeriums wollte die Angaben am Wochenende nicht kommentieren. "Das ist Sache der Fraktionen", sagte er. "Die Details werden jetzt ausgearbeitet."

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