Mildere Strafen in der Affäre um Luxleaks

Luxemburg · Im sogenannten Luxleaks-Prozess um die Veröffentlichung von Steuerdeals internationaler Konzerne mit den luxemburgischen Finanzbehörden sind die beiden Hauptangeklagten von einem Berufungsgericht in Luxemburg zu deutlich niedrigeren Strafen als noch im vergangenen Jahr verurteilt worden. Die beiden früheren Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) hatten mit der Veröffentlichung von Steuerdokumenten extrem geringfügige Steuerzahlungen großer multinationaler Unternehmen in Luxemburg publik gemacht.

Das Berufungsgericht erkannte Antoine Deltour gestern zwar ausdrücklich als Hinweisgeber aus lauteren Gründen (Whistleblower) an, bestrafte ihn aber dennoch wegen Diebstahls von 538 Steuerdokumenten seines Arbeitgebers. Insgesamt wurde er wegen Diebstahls, Computervergehen und Dokumentenunterschlagung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldbuße von 1500 Euro verurteilt. Im vergangenen Jahr hatte er in erster Instanz zwölf Monate Haft und 1500 Euro bekommen.

"Dem Richter zufolge bin ich ein Whistleblower, wenn ich die Dokumente veröffentliche, aber wenn ich die Dokumente an mich nehme, dann bin ich ein Dieb", sagte Deltour nach dem Urteil in Luxemburg. Deltours Kollege Raphaël Halet bekam 1000 Euro Geldstrafe. Eine Verurteilung zu neun Monaten Haft auf Bewährung aus erster Instanz wurde gestrichen.

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