Prozessbeginn im Fall Kandel Mias mutmaßlicher Mörder steht in Landau vor Gericht

Landau · Monatelang wurde in Kandel diskutiert und demonstriert, weil ein Flüchtling die 15-Jährige getötet haben soll. Zum Prozessauftakt blieb es gestern ruhig.

 Kerzen am Tatort: In einer Drogerie in Kandel soll Abdul D. seine Ex-Freundin Mia erstochen haben.

Kerzen am Tatort: In einer Drogerie in Kandel soll Abdul D. seine Ex-Freundin Mia erstochen haben.

Foto: dpa/Uli Deck

Absperrgitter, Polizeiwagen, Kamerateams vor dem Landauer Landgericht. Im ersten Stock über dem Haupteingang verdecken Rollos die Fenster, kein Blick soll von außen in den Gerichtssaal dringen. Dort begann gestern unter Ausschluss der Öffentlichkeit der Mordprozess gegen Abdul D. Der vermutlich aus Afghanistan stammende Flüchtling soll am 27. Dezember 2017 im pfälzischen Kandel die 15-jährige Mia erstochen haben.

Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen, fachte die Debatte um junge Asylbewerber neu an und zog in dem 9000-Einwohner-Ort einige Demonstrationen nach sich. Zum Prozessauftakt griffen daher hohe Sicherheitsmaßnahmen.

Rund einen Kilometer vom Landgericht entfernt ist wegen des erwarteten Medienandrangs ein Raum für eine Pressekonferenz gemietet. Dort berichtet Gerichtssprecher Robert Schelp von dem Verfahren, um Sachlichkeit bemüht. „Es ist ein Prozess wie jeder andere – und das muss auch so sein“, sagt der Jurist. Jeder sei vor dem Gesetz gleich, und Mordprozesse habe es in Landau schon häufiger gegeben. „Die politische Dimension, die hier reininterpretiert wird, die kommt von außen.“ Der Gerichtssprecher meint damit die Aufregung nach der Tat in sozialen Medien und der öffentlichen Debatte, vergleichbar mit den Reaktionen nach dem Tod der 14-jährigen Susanna vor kurzem in Wiesbaden. Mias Tod hat Kandel unruhige Wochen beschert, bis zuletzt kam es immer wieder zu Kundgebungen rechtsgerichteter Initiativen und zu Gegenkundgebungen.

Was war geschehen? Nach Darstellung der Anklage sticht Abdul D. an jenem Dezembertag in einem Drogeriemarkt in Kandel auf Mia ein und tötet sie. Einige Wochen zuvor hat sich das Mädchen von dem Flüchtling getrennt. Die Anklage sieht Eifersucht und Rache als Tatmotive, wirft dem Angeklagten Mord aus niedrigen Beweggründen und Heimtücke vor.

Schon am ersten Tag wird deutlich, dass der Fall nun im Gerichtsalltag mit all seinen Unwägbarkeiten angekommen ist. Ein Dolmetscher kommt zu spät, übersetzt dann nach Auffassung der Verteidigung nicht ausreichend. Er wird ausgetauscht, der Prozess zieht sich hin. Eine zentrale Rolle wird noch die Frage nach dem Alter des Angeklagten zur Tatzeit spielen. Er selbst hatte es mal mit 15 angegeben, Gutachten kamen zu dem Schluss, dass er mindestens 17, wahrscheinlich schon 20 ist. Schelp berichtet, dass Röntgenaufnahmen gemacht und die Weisheitszähne untersucht worden seien. Weil sich das Alter nicht zweifelsfrei klären ließ, wird – gemäß dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ – nach Jugendstrafrecht nicht-öffentlich verhandelt.

Im Gerichtssaal sitzen zum Auftakt auch Mias Eltern, als Nebenkläger. Der Verteidiger des Angeklagten, Maximilian Endler, hält das Altersbestimmungsgutachten für „höchst angreifbar“ und kündigt eine Aussage seines Mandanten an. Jener sei in schlechter Verfassung, habe Morddrohungen bekommen, sei von Mithäftlingen angegangen und daher isoliert worden und wisse um die drohenden Höchststrafen: Zehn Jahre Haft nach Jugendstrafrecht oder lebenslänglich, sollte er doch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden.

Rund um das Gericht bleibt es ruhig. Zwei Frauen halten am Eingang ein Plakat hoch: „SEK-Schutz für Mias Mörder. Wer schützt unsere Kinder?“ Eine der Frauen, Ingrid Albrecht, sagt, die Bundesregierung tue zu wenig für die Sicherheit im Land. Sie sei nur eine besorgte Bürgerin. Es sei schlimm, „was hier passiert ist“.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort