Meier-Müller-Schulze? Karlsruhe verkündet Urteil zu Dreifachnamen

Karlsruhe. Dem humoristischen Aspekt des Falles wollte sich auch Hans-Jürgen Papier nicht entziehen. Ein Dreifachname, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Mitte Februar, wäre auch den Kontrahenten aus Loriots legendärer Badewanne verboten - Müller-Lüdenscheid-Klöbner geht nach deutschem Recht nicht. Noch nicht, womöglich. Am Dienstag entscheidet Karlsruhe, ob es dabei bleibt

Karlsruhe. Dem humoristischen Aspekt des Falles wollte sich auch Hans-Jürgen Papier nicht entziehen. Ein Dreifachname, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Mitte Februar, wäre auch den Kontrahenten aus Loriots legendärer Badewanne verboten - Müller-Lüdenscheid-Klöbner geht nach deutschem Recht nicht. Noch nicht, womöglich. Am Dienstag entscheidet Karlsruhe, ob es dabei bleibt.Geklagt haben ein Münchner Anwalt und seine Frau. Sie hat nach der Heirat seinen Doppelnamen angenommen, will aber ihren eigenen Nachnamen hinzufügen, weil der seit vielen Jahren auf dem Schild ihrer Zahnarztpraxis steht. Zudem will sie damit die Verbundenheit zu den Töchtern aus erster Ehe dokumentieren. Den Namen will das Paar nicht in den Medien gedruckt sehen - er lautet so ähnlich wie Bergheim-Hintz-Mahlstein. Wird Karlsruhe die Dreifachkette erlauben? Das läge im Trend, seit einem halben Jahrhundert ist das Namensrecht mehrfach liberalisiert worden. Noch bis in die 1950er Jahre hatte die Frau den Namen des Mannes anzunehmen. 1957 wurde den Gattinnen erlaubt, ihren Namen per Bindestrich anzufügen. 1976 dann wurde die Wahl des Nachnamens freigestellt - wobei der Mann im Streitfall das letzte Wort behielt. 1991 sorgten die Karlsruher Richter auch hier für Gleichberechtigung.Ausgang völlig offen Als sich die CDU-geführte Regierung damals an die notwendige Novellierung des Namensrechts machte, wollte vor allem die CSU die Sache nicht zu unübersichtlich werden lassen. Seit 1994 gilt: Zwar können Ehepaare ihre Namen kombinieren - es sei denn, einer von beiden hat schon einen Doppelnamen. Der Bildung langer Ketten nach dem Muster der berühmten Allensbacher Meinungsforscherin sollte ein Riegel vorgeschoben werden: Offiziell hieß sie bis zum Tod ihres früheren Mannes Elisabeth Noelle-Neumann-Maier-Leibnitz. Wie das Gericht entscheiden wird, ist völlig offen. 2002 hatten die Richter einmal gegen den liberalen Trend votiert und das Verbot bestätigt, Kindern einen Vater-Mutter-Doppelnamen zu geben. Andererseits klangen in der Verhandlung am 17. Februar andere Töne an. Vier-, acht-, zehngliedrige Namensketten? Man müsse auf die Vernunft der Menschen vertrauen, meinte Richter Brun-Otto Bryde. Was ihm den prompten Widerspruch von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries eintrug: "Vernünftiges Verhalten von Menschen kann man nicht voraussetzen." Immerhin haben die Kläger gewichtige Argumente: Das Namensrecht gehört zur freien Persönlichkeitsentfaltung des Menschen, die im Grundgesetz garantiert ist. Das Interesse der Behörden, die Namensfelder ihrer Formulare klein zu halten, dürfte da wenig Gewicht haben. Und einer ständigen Verdopplung der Namen von Generation zu Generation, vor der Zypries warnt, ließe sich auch durch andere Regeln verhindern. Hinzu kommen Beispiele aus dem Ausland. Der klagende Anwalt etwa war in erster Ehe mit einer Italienerin verheiratet. Die durfte sich in ihrem Land mit einem Namen eintragen lassen, der - wieder etwas abgeändert - ungefähr so klang: Bonacqua-Bonacqua-della-Croce-Hintz-Mahlstein.

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