Mehr Geld für Scheidungskinder freut nicht jeden

Düsseldorf. Für mehr als drei Millionen Trennungs- und Scheidungskinder könnte dies eigentlich eine gute Nachricht sein: Die Unterhaltssätze steigen in diesem Jahr kräftig um 13 Prozent. 36 bis 56 Euro mehr pro Monat - je nach Alter bedeutet dies allein für Kinder, die den Mindestunterhalt bekommen

Düsseldorf. Für mehr als drei Millionen Trennungs- und Scheidungskinder könnte dies eigentlich eine gute Nachricht sein: Die Unterhaltssätze steigen in diesem Jahr kräftig um 13 Prozent. 36 bis 56 Euro mehr pro Monat - je nach Alter bedeutet dies allein für Kinder, die den Mindestunterhalt bekommen. Der Anstieg ist eine Folge des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes, über das sich die schwarz-gelbe Koalition in Berlin streitet. Denn darin ist zur Entlastung der Familien die Erhöhung des Kindergeldes und des steuerlichen Kinderfreibetrages festgelegt. Steigt der Freibetrag, muss auch der Mindestunterhalt erhöht werden.

Nach der neuen "Düsseldorfer Tabelle" liegt der Mindestunterhalt bei einem monatlichen Nettoeinkommen bis 1500 Euro jetzt zwischen 317 und 488 Euro. Je nach Einkommen und Alter kann der Unterhalt bis 682 Euro monatlich für Kinder bis zu 17 Jahren ausmachen. Aber die Familienrichter sehen in dem Zuschlag keinen Grund zur Freude.

Erstens profitieren nach Ansicht des Düsseldorfer Familienrichters Jürgen Soyka nur die Kinder besser verdienender Unterhaltszahler - meist die Väter - von der Erhöhung. Bei den Einkommen unter 1500 Euro netto im Monat könnten die Unterhaltspflichtigen oft nicht einmal den in der Tabelle ausgewiesenen Satz an die Kinder zahlen. Man spricht dann von "Mangelfällen".

Die "Verteilungsmasse" bleibt immer gleich, denn am Selbstbehalt der Unterhaltszahler haben die Familienrichter in der neuen Tabelle vorerst nicht rühren wollen. Zu dem Thema steht noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe aus. Der Mindestselbstbehalt liegt derzeit bei 900 Euro. Leidtragende sind in der Regel die Mütter. Es gilt laut Soyka die einfache Regel: "Je höher der Kindesunterhalt, desto geringer der Ehegattenunterhalt."

Dem Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) reicht der Anstieg von 13 Prozent trotzdem nicht. Die durchschnittlichen Kosten für ein Kind betrügen 550 Euro im Monat, sagt die VAMV-Vorsitzende Edith Schwab in Berlin. Der Verband fordert vielmehr eine Grundsicherung für jedes Kind in Höhe von 500 Euro aus Steuergeldern.

Familienrichter Soyka schüttelt angesichts dieser Forderung den Kopf. "Es kann nicht sein, dass ein Kind von fünf Jahren einen Bedarf von 500 Euro hat und ein Unterhaltspflichtiger einen Mindestbedarf von 900 Euro." Abzüglich der Miete stünde dem Vater dann so viel zu wie dem Nachwuchs im Kindergartenalter. "Das müssen wir verhindern", so Soyka.

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