Mehr Freiheiten für Bürger, das Militär behält Privilegien

Der Entwurf der neuen ägyptischen Verfassung besteht aus 247 Artikeln, das sind elf mehr als in der Verfassung von 2012. Die wichtigsten Unterschiede:

Grundrechte: Die neue Verfassung gewährt laut Fachleuten und Aktivisten mehr Rechte und Freiheiten als die alte. Ausdrücklich wird die Gleichberechtigung der Frauen auch in offiziellen Ämtern und in der Justiz hervorgehoben. Neue Artikel klassifizieren Folter, Diskriminierung und Zwangsumsiedlungen, als Verbrechen und verpflichten den Staat zur Einhaltung von Ägypten unterzeichneter internationaler Menschenrechtsabkommen. Neu ist zudem das Verbot jeglicher politischer Betätigung "auf religiöser Grundlage". Damit sollen den Muslimbrüdern enge Grenzen gesetzt werden. Das dürfte kritisch für den dringend nötigen politischen Versöhnungsprozess werden. Religion: Artikel 2 legt fest, dass der "Islam die Religion des Staates" ist. Demnach sind "die Prinzipien der islamischen Scharia (des islamischen Rechts) die Hauptquelle der Gesetzgebung". Diese Formulierung steht bereits seit 1971 in der Verfassung. Gestrichen wurde Artikel 219 aus der letzten Verfassung, der die Scharia-Prinzipien umfassender definierte. Kritiker sahen darin ein Einfallstor für eine striktere religiöse Gesetzgebung. Militär: Das mächtige Militär behält viele Privilegien. Artikel 234 gibt ihm etwa das Recht, auch in den nächsten acht Jahren über den Verteidigungsminister zu entscheiden. Demokratie-Aktivisten kritisieren vor allem Artikel 204 scharf. Er erlaubt weiterhin Prozesse gegen Zivilisten vor Militärgerichten. Das Militärbudget bleibt geheim und der alleinigen Verantwortung des Nationalen Verteidigungsrates unterstellt. Parlament: Die neue Verfassung schwächt die Position des Parlaments gegenüber dem Präsidenten. Sie schafft zudem den Schura-Rat, das Oberhaus, ab. Für die Gesetzgebung ist nur noch das Repräsentantenhaus zuständig.

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