Maas will Terror-Gesetze verschärfen

Berlin · Schon der Plan, in den Dschihad zu reisen, kann bald direkt ins Gefängnis führen. Das will die Bundesregierung heute beschließen. Justizminister Maas setzt dabei auf Hilfe von Angehörigen der Islamisten.

Die schwarz-rote Koalition zieht die Daumenschrauben zur Verfolgung gewaltbereiter Dschihadisten weiter an. Das Bundeskabinett will heute eine Vorlage von Justizminister Heiko Maas (SPD ) beschließen, nach der schon der bloße Versuch von Reisen in Kriegsgebiete strafbar ist.

Beispiel: Ein in Deutschland lebender Islamist entschließt sich, nach Syrien zu reisen, um sich dort der Terrorgruppe "Islamischer Staat" (IS) anzuschließen. Er postet eine entsprechende Abschiedsnotiz in sozialen Medien. Damit ist ein Anfangsverdacht gegeben, der künftig zur Festnahme schon am Flughafen und im Extremfall zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren führen kann. Bislang wurde nur bestraft, wer sich beispielsweise in Syrien oder dem Irak im Terrorkampf ausbilden ließ. Nach dem Gesetzentwurf, der der SZ vorliegt, reichen in Zukunft praktisch schon ein Flugticket und wenige Informationen aus, um den Strafverfolgungsapparat in Gang zu setzen. Maas ist nicht gerade als glühender Anhänger schärferer Sicherheitsgesetze bekannt. Mit dieser Verschärfung setzt er aber eine im vergangenen September verabschiedete UN-Resolution um.

Freilich wird nicht jeder deutsche Dschihadist seine Reisepläne via Twitter verbreiten. Maas setzt für den notwendigen Nachweis in erster Linie auf Hinweise aus dem familiären Umfeld der potenziellen "Gotteskrieger". Um Islamisten an der Ausreise in Richtung Kriegsgebiete zu hindern, hatte das Bundeskabinett schon Mitte Januar die Einführung eines Ersatz-Personalausweises beschlossen.

Neben der Strafbarkeit des bloßen Reiseversuchs ist erstmals auch ein eigener Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung enthalten. Künftig droht schon beim Sammeln kleinerer Beträge für Terror-Akte eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten - auch wenn es nicht zum Anschlag kam.

Beim Bund Deutscher Kriminalbeamter ist man von den Gesetzesplänen kaum angetan. Es herrsche weniger ein Mangel an Regelungen, sondern an qualifizierten Ermittlern, hieß es dort.

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