Maas will Handel mit Fotos nackter Kinder verbieten

Berlin/Saarbrücken · Die Affäre Edathy hat die Debatte über einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen angefacht. Bundesjustizminister Maas will schnell handeln: Er kündigte einen Gesetzentwurf noch vor Ostern an.

Als Konsequenz aus dem Fall Edathy prüft die Bundesregierung schärfere gesetzliche Regelungen gegen Kinderpornografie. Dabei sollen auch jene Nacktfotos von Kindern ins Strafrecht einbezogen werden, die bislang nicht ausdrücklich als pornografisch eingestuft sind. "Diese Bilder verletzen die Rechte von Kindern", sagte Familienministerin Manuela Schwesig (SPD). Justizminister Heiko Maas (SPD) sagte, niemand dürfe mit den Körpern von Minderjährigen Geschäfte machen. "Wir wollen klären, wie wir das gewerbsmäßige Handeln mit Nacktbildern von Kindern oder Jugendlichen unter Strafe stellen können." Dabei dürfe jedoch nicht kriminalisiert werden, was zum Alltag vieler Eltern gehöre - etwa das Fotografieren ihrer Kinder am Strand. Bis Ostern will Maas zudem einen Gesetzentwurf vorlegen, der EU-Vorgaben zum Schutz von Kindern gegen sexuelle Ausbeutung umsetzt. Das sogenannte Grooming, bei dem gezielt sexuelle Kontakte zu Jugendlichen per Internet angebahnt werden, will der Minister ebenfalls unter Strafe stellen .

Auch die Union werde eine Anpassung des Strafrechts prüfen, erklärte die Vize-Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Nadine Schön aus St. Wendel. Im Sinne des Kinderschutzes müsse hinterfragt werden, ob der Besitz von Filmen und Fotos mit nackten Kindern und Jugendlichen grundsätzlich legal bleiben solle. Aus Sicht von Gerda Hasselfeldt, Chefin der CSU-Landesgruppe im Bundestag, verstößt der Verkauf und Besitz solcher Bilder gegen das Grundgesetz. "Mit Menschenwürde hat das nichts zu tun", erklärte Hasselfeldt. Auch die saarländische Polizeigewerkschaft pocht darauf, dass bestehende Gesetzeslücken in diesem Bereich "schnellstmöglich" geschlossen werden. > e, Meinung

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