Maas legt Speicherung von Daten auf Eis

Berlin/Saarbrücken · In der großen Koalition gibt es offenen Streit über die Vorratsdatenspeicherung. Justizmi nister Heiko Maas (SPD) will vorerst keine Daten aus dem Telefon- und Mail-Verkehr von Privatleuten sammeln lassen. Im Koalitionsvertrag steht allerdings das Gegenteil.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will die umstrittene Vorratsdatenspeicherung bis auf Weiteres nicht einführen - und bringt damit die Union gegen sich auf. "Ich lege keinen Gesetzesentwurf vor, bevor der Europäische Gerichtshof endgültig geurteilt hat, ob die Richtlinie die Rechte der EU-Bürger verletzt oder nicht", sagte Maas dem Magazin "Der Spiegel". Falls die Richtlinie von den Richtern vollständig kassiert werde, müsse man über die Vorratsdatenspeicherung "ganz neu reden. Bis dahin liegt das Instrument für mich auf Eis", sagte der saarländische SPD-Chef.

Die Union pocht dagegen auf eine schnelle Wiedereinführung der Datenspeicherung. So stehe es auch im Koalitionsvertrag, betonte der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach. "Es ist gerade nicht vereinbart worden, dass wir so lange abwarten, bis eine Entscheidung vorliegt", sagte er. An jedem Tag ohne Vorratsdatenspeicherung "können Straftaten nicht aufgeklärt werden". Auch der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl kritisierte den Vorstoß. Wenn sich eine Partei nicht an die Vereinbarungen halte, müsse das im Koalitionsausschuss geklärt werden. Laut Koalitionsvertrag wollten Union und SPD "die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten umsetzen".

Grüne und Linke im Bundestag begrüßten die Haltung des Justizministers. Für die Saar-Linke erklärte die innenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Birgit Huonker, eine "anlasslose Speicherung der telefonischen und elektronischen Kontakte gefährdet die Privatsphäre unschuldiger Menschen".

Seit 2006 müssen die EU-Staaten dafür sorgen, dass Telekommunikationsfirmen ohne Anfangsverdacht Verbindungsdaten zu Telefonaten und E-Mails von Bürgern sammeln. In Deutschland sorgt das Thema allerdings seit Jahren für Zoff. Nachdem ein entsprechendes Gesetz 2008 für verfassungswidrig erklärt wurde, blockierten die Liberalen eine Neufassung. Im Dezember 2013 erklärte auch ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofs, die bisherige Regelung verstoße gegen EU-Recht.

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