Lokführer erhält Schadenersatz von Erben eines Selbstmörders

Nürnberg. Ein Lokführer, vor dessen Zug sich ein 20-jähriger Student geworfen hatte, wird für die erlittenen psychischen Folgen entschädigt: Die Eltern des Selbstmörders werden ihm Schadenersatz zahlen. Mit diesem Vergleich endete gestern ein Prozess vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Über die Summe sei Stillschweigen vereinbart worden, sagte ein Gerichts-Sprecher

Nürnberg. Ein Lokführer, vor dessen Zug sich ein 20-jähriger Student geworfen hatte, wird für die erlittenen psychischen Folgen entschädigt: Die Eltern des Selbstmörders werden ihm Schadenersatz zahlen. Mit diesem Vergleich endete gestern ein Prozess vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Über die Summe sei Stillschweigen vereinbart worden, sagte ein Gerichts-Sprecher. Im Prozess hatte das Gericht einen Betrag zwischen 3000 und 5000 Euro angeregt.Der Lokführer hatte die Eltern als Erben des Studenten auf Zahlung von 15 000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Begründung: Er leide seit dem Vorfall bei Nürnberg im Januar 2009 unter Alpträumen und starken Kopfschmerzen. Formell geklagt hatte seine Ehefrau, damit er selbst als Zeuge aussagen konnte. Nach Angaben des Frankfurter Anwalts Andreas Wirz zog bisher kaum ein Lokführer gegen Angehörige von Selbstmördern vor Gericht - oft wegen moralischer Bedenken. Aus juristischer Sicht könnten Erben aber durchaus für das Verhalten des Verstorbenen verantwortlich gemacht werden. dpa

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