Letzte Hoffnung Karlsruhe

Karlsruhe · Mehr als 200 000 Verfassungsklagen haben die Karlsruher Richter seit 1951 geprüft. Jedes Jahr kommen 6000 neue Verfahren hinzu. Wie ist das zu schaffen? Ein Blick hinter die Kulissen.

In Raum 530 stapelt sich das Unrecht der Republik sonnengelb bis unter die Decke, das echte und das gefühlte. Ein paar Kartons, Ordner. Aber vor allem unzählige gelbe Umlaufmappen, dicke, nicht so dicke, schlanke. "Archiv" steht draußen auf dem unscheinbaren Schild neben der Tür. Beim Eintreten röhrt die Lüftung. Die Herzkammer des Bundesverfassungsgerichts ist fensterlos und stickig.

Für viele Kläger lagert hier die letzte Hoffnung. Ihren Rechtsstreit haben sie in allen Instanzen verloren. Nun appellieren sie an das Grundgesetz und die Verfassungshüter: Womöglich muss ihr Fall doch noch einmal aufgerollt werden, wenn die Karlsruher Richter einen Grundrechtsverstoß feststellen. In Raum 530 harren ihre Beschwerdeschriften der Entscheidung, manche jahrelang. Denn hier ist ihre Geschichte eine von vielen. Jedes Jahr landen etwa 6000 neue Verfassungsklagen in Karlsruhe, Tendenz steigend.

Wenn die beiden Senate aus je acht Richtern in den großen Verfahren verhandeln oder ihre Urteile verkünden, stehen Übertragungswagen und Reporter vor dem gläsernen Gebäudekomplex am Rande des Schlossparks. Aber das kommt nur an ein paar Tagen im Jahr vor. Der allergrößte Teil der Arbeit passiert hinter verschlossenen Türen. Die offensichtlich aussichtslosen Beschwerden, die schon formal die Anforderungen nicht erfüllen, sortieren Juristen direkt aus. Rechtspfleger schreiben den Klägern, dass sie zum Beispiel die Monatsfrist versäumt oder den Rechtsweg nicht ausgeschöpft haben. "Es gibt aber auch Bürger, die zurückschreiben, das interessiert mich alles nicht - ich will, dass das ein Richter sieht", erläutert Stephan Stadtler, der seit 1990 im Haus arbeitet. Also bekommt auch diese Beschwerde ein Aktenzeichen und wird je nach Zuständigkeit dem Ersten oder Zweiten Senat zugeleitet. "Jeder hat einen Anspruch darauf, eine richterliche Entscheidung zu bekommen", sagt Markus Jerxsen. "Dann bekommen wir diese Verfahren auf den Tisch", ergänzt seine Kollegin Isabel Röcker. Sie sind zwei der etwa 70 wissenschaftlichen Mitarbeiter am Gericht.

Ohne sie liefe hier nicht viel, sie bilden den Unterbau der Senate. Jeder Verfassungsrichter ist in seinem Senat und den Kammern an etwa 1000 Verfahren im Jahr beteiligt. Zu schaffen ist das nur, indem sein Stab aus je vier Mitarbeitern ihm einen großen Teil der Vorbereitungen abnimmt. Jerxsen und Röcker holen Stellungnahmen ein, bereiten die Rechtslage auf, formulieren Entscheidungsvorschläge vor. Manchmal geht das recht schnell. In großen Verfahren wie dem zum beschleunigten Atomausstieg kann das Votum nach monatelangem Feilen aber auch an die 1000 Seiten lang sein. In dem Verfahren, in dem die Energiekonzerne für ein Anrecht auf Schadenersatz vom Staat streiten, dürfte am Ende ein hundertseitiges Urteil stehen.

Der überwiegende Teil aller Kläger findet dagegen im Briefkasten einen Beschluss mit einem einzigen Satz: "Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen." Manches ist auf den ersten Blick abwegig: Da sind die Verfassungsklagen gegen die Sommerzeit oder die fünfstelligen Postleitzahlen. Oder der Mieter, der überzeugt ist, über den Funkrauchmelder an seiner Zimmerdecke ausspioniert zu werden. Viele versuchen es ohne Anwalt, mal auf Hunderten Seiten, mal mit einem Dreizeiler, und die Anforderungen sind nicht gerade gering. "Der Kläger muss klar und deutlich machen, warum das ein verfassungsrechtliches Problem ist", sagt Jerxsen. Aber es gibt auch den Gefangenen, der aus seiner Zelle ohne Hilfe seine Haftbedingungen beanstandet - und Erfolg hat. "Auch wenn etwas handschriftlich auf Karopapier kommt - es wird gründlich geprüft", sagt Röcker.

Allzu viel Hoffnung macht die Statistik aber nicht. Mehr als 200 000 Verfassungsbeschwerden hat das Gericht seit seiner Eröffnung im September 1951 geprüft. Nur 2,3 Prozent davon hatten Erfolg. Längst nicht alle geben sich damit zufrieden. In Karlsruhe erzählt man gern von der älteren Dame, die in den 90er Jahren zur Eingangstür marschierte, einen Hammer aus ihrer Handtasche holte und aus Wut über die Ablehnung ihrer Beschwerde das Glas einschlug. Im Normalfall wenden sich enttäuschte Kläger noch einmal schriftlich ans Gericht. Knapp 3000 solcher "Gegenvorstellungen" gingen 2015 ein. Auch sie müssen noch einmal geprüft und beantwortet werden.

"Wir machen keine Politik"


Emotional und intensiv: So beschreibt Peter Müller seine Arbeit als Verfassungsrichter. Seit 2011 wacht er in Karlsruhe über die Gegenwart und die Zukunft des Rechtsstaates. SZ-Redakteur Pascal Becher sprach mit ihm.

Herr Müller, was wäre Deutschland ohne das Bundesverfassungsgericht ?

Müller: Das Gericht hat einen zentralen Beitrag zur Stabilität der Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland geleistet. Nicht als Gestalter der Politik, sondern als Hüter der Verfassung. Es trägt dadurch zum Kitt, der diese Gesellschaft zusammenhält, maßgeblich bei.

Was hält die Gesellschaft zusammen?

Müller: Das sind gemeinsame Überzeugungen, gemeinsame Grundlagen, nach denen sich das Zusammenleben organisiert. Das sind Prinzipien der Demokratie, der Sozialstaatlichkeit, der Rechtsstaatlichkeit, die Beachtung der Menschenwürde und die Grundrechte. Wir prüfen dabei, ob sich das staatliche Handeln an diese Regeln hält oder nicht.

Und machen die Regierungen das?

Müller: Wir kommen sehr viel seltener, als man es eigentlich annimmt, zur Entscheidung, dass der Gesetzgeber seinen rechtlichen Handlungsrahmen überschritten hat. Und wenn, sind es meist Entscheidungen, über die wir am Gericht intensiv diskutieren. Kontrovers. Emotional. Gerade, wenn es keine eindeutig richtige oder falsche Linie gibt. Deshalb halte ich den pauschalen Vorwurf, wenn Karlsruhe etwas beanstandet, sei das eine Ohrfeige für die Politik, für nicht angemessen.

Dennoch scheint Karlsruhe bei den Parteien nicht sonderlich beliebt zu sein.

Müller: Wir richten natürlich über hochpolitische Entscheidungen. Übernächste Woche geht es beispielsweise um das Freihandelsabkommen Ceta. Wir machen aber keine Politik. Dazu haben wir auch keinen Auftrag. Unser Maßstab, nachdem wir entscheiden, ist ausschließlich das Grundgesetz. Der Vorwurf, das Bundesverfassungsgericht habe einen übertriebenen Gestaltungsehrgeiz, ist daher vollkommen falsch. Er ist übrigens so alt wie das Bundesverfassungsgericht selbst. Oft erheben ihn die Regierenden, nicht die Opposition - unabhängig davon, welche politische Farbe gerade die Regierung stellt. Mit dem Vorwurf muss man leben.

In jüngster Zeit wird immer wieder über Verfassungsbeschwerden von Bürgern berichtet. Nimmt die Zahl zu?

Müller: Ja, eindeutig. Ich glaube, dass sie wichtig sind. Wir wollen ja auch ein Bürgergericht sein. Aber die Flut der Verfahren bringt uns inzwischen an die Grenze der Belastbarkeit.

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