Verdächtige müssen häufiger entlassen werden Lange Verfahren sorgen häufig für Ende der U-Haft

Berlin · Es gibt eine wachsende Zahl von Fällen, in denen Verdächtige wegen zu langer Strafverfahren aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen. Im vergangenen Jahr hoben die Oberlandesgerichte aus diesem Grund bundesweit in 51 Fällen Haftbefehle gegen dringend Tatverdächtige auf, wie aus Zahlen des Deutschen Richterbundes hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen.

2016 waren es demnach 41 Fälle gewesen. Der Verband sieht als Ursache dafür den gewachsenen Aufwand bei der Bearbeitung von Strafverfahren, aber auch den Mangel an Staatsanwälten und Richtern.

Die Justiz ist verpflichtet, Verfahren gegen Untersuchungs-Häftlinge möglichst schnell voranzutreiben. Andernfalls kommen Betroffene nach einer gewissen Zeit aus der U-Haft frei, auch wenn die Vorwürfe gegen sie nicht ausgeräumt sind. Eine starre Obergrenze gibt es bei Verstößen gegen das sogenannte Beschleunigungsgebot nicht. Generell soll eine Untersuchungshaft nicht länger als sechs Monate dauern. Wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen das rechtfertigen, ist eine Verlängerung aber möglich.

In Untersuchungshaft landen nur Beschuldigte, die dringend tatverdächtig sind. In Betracht kommt dies vor allem bei Verbrechen, für die eine Mindesthaftstrafe von einem Jahr gilt. Bei kleineren Delikten kommt es dazu in der Regel nicht.

Die Deutsche Richterzeitung hatte bei den Justizministerien aller Bundesländer die Zahl der Haftentlassungen wegen zu langer Strafverfahren abgefragt. Die meisten Fälle gab es im Jahre 2017 demnach in Thüringen (neun), gefolgt von Sachsen (acht). Dahinter lagen Berlin und Baden-Württemberg (jeweils sechs) und Bremen (fünf). Im Saarland wurden drei solcher Fälle gemeldet, in Rheinland-Pfalz zwei.

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